Start und Zielort des Fuchsienlaufes ist der Ferien- und Sportpark am Ihler Meer

Fuchsienlauf 2018: Tag der Streckenrekorde

02.07.2018

Bei strahlendem Sonnenschein und besten Laufbedingungen wurde am Freitagnachmittag die 14. Auflage des Fuchsienlaufs in Ihlow gestartet. 250 Bambini eröffneten pünktlich um 16:45 Uhr das Laufspektakel am Ihler Meer. Gefolgt von den Schülern, Staffeln und den 10 km- und 5 km-Läufern.

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Im neu erschlossenen Baugebiet 0322 (v.l.n.r) Wilhelm Fleßner, Ortsbürgermeister Ihlowerfehn, Martin Hepp, Geschäftsführer der Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH und Bürgermeister Johann Börgmann

Neubaugebiet 0322 in Ihlowerfehn: Hausbau kann beginnen

15.06.2018

Mit der Sonne um die Wette strahlten jetzt Bürgermeister Johann Börgmann, Ihlowerfehns Ortsbürgermeister Wilhelm Fleßner sowie Martin Hepp, Geschäftsführer der Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH (kurz: EDI). Der Grund: Alle der 28 Bauplätze sind verkauft, erschlossen und die...

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Mit schwerem Gerät wird das alte Rathausgebäude abgebrochen

Abriss des alten Rathauses läuft

13.06.2018

Die Abrissarbeiten am alten Rathaus sind in vollem Gange. Während der Arbeiten stehen die Parkplätze an der Seite des Gebäudes sowie der Haupteingang des neuen Rathauses vorübergehend nicht zur Verfügung. Besucher können in dieser Zeit den Nebeneingang (Gebäudeseite Richtung IGS und Mehrzweckhalle)...

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Aktuelles aus Ihlow

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).

Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.

Details & Bewerbung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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