Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 0714 "Feuerwehrgerätehaus Ostersander" und die 66. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Ostersander
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
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