Heuballen-Cup
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Räumung eines Streifens von mindestens 1,2 Meter Breite an allen straßenanliegenden Seiten des Grundstücks. Das gilt auch für Straßen ohne erkennbaren Gehweg.
Der Streifen muss werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr gefahrlos begehbar sein und ggf. abgestreut werden. Dafür dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt verwendet werden. Salzhaltiges Streugut ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen oder Gefälle) erlaubt.
Schnee darf nicht in Richtung Nachbar, Fahrbahn oder Gosse geräumt werden, sondern nur dorthin, wo keine Behinderung erfolgt!
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder deren Gleichgestellte sind verpflichtet, die Reinigung der unten genannten Straßenbestandteile der an das Grundstück grenzenden Straßen durchzuführen.
Im Winter muss ein Streifen von 1,2 Meter Breite (Skizzen) gefahrlos begehbar sein.
Das gilt auch, wenn zwischen Straße und Grundstück öffentliche Anlagen wie Gräben, Böschungen oder Grünstreifen vorhanden sind.
Gefahrenabwehr:
Von Grundstücken und Häusern, die an den öffentlichen Straßenraum grenzen, dürfen keine Gefahren ausgehen!
Dazu zählen z.B. Äste von morschen Bäumen, angestauter Schnee auf Dächern, Eiszapfen oder Stacheldraht und scharfkantige Gegenstände, wenn Verletzungsgefahr für Menschen und Tiere besteht.
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Die neue Folge "Neeis ut Ihlow" - jeden Freitag auf unserer Webseite, Youtube, Facebook und Instagram.
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Anmeldeschluss für die Aufnahme auf die Wartelisten für die Kindergärten und den Krippen ist der 31.01.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Bis einschließlich 01.04.2026 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.
Für die Anmeldung kann unser Online-Formular genutzt werden.
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Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse müssen wir den Ihlow-Cup für die Jugendmannschaften an diesem Wochenende (09.01. – 11.01.2026) kurzfristig absagen.
Der Cup wird auf das Wochenende vom 30.01. – 01.02.2026 verschoben.
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Wie bereits in den Jahren 2012 bis 2025 möchten wir auch im Jahr 2026 wieder eine Ferienbetreuung anbieten. Die Betreuung wird im Jugendzentrum Ihlowerfehn stattfinden.
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ACHTUNG - NEUER TERMIN: Am Samstag, 17. Januar 2026, ab 9 Uhr holen die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Ihlow Ihre alten Weihnachtsbäume ab!
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Was hat das Jahr 2025 in der Gemeinde Ihlow geprägt?
In unserem aktuellen Jahresbericht geben wir einen Überblick über Entwicklungen, Zahlen und Projekte des vergangenen Jahres.
zum Bericht
Betrachtungszeitraum 2021 - 2024: vom Rathaus bis zum Dorfgemeinschaftshaus, vom Feuerwehrgerätehaus bis zum Bürgerhaus.
zum Energiebericht
Die 3. Arbeitskreissitzung findet statt am: Dienstag, 27.01.2026 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ochtelbur, Fennenstraße 2, 26632 Ihlow-Ochtelbur
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Die Gemeinde Ihlow und der Ortsrat Ihlowerfehn möchte den zentralen Platz in Ihlowerfehn umgestalten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich aktiv einzubringen und ihre Ideen und Vorstellungen zu teilen.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus von Joh. Badberg mit Schmiede
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Der digitale Zwilling und die interaktive Beteiligungskarte sind ab sofort online.
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