Neeis ut Ihlow
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Für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen ist über die Gemeinde Ihlow eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich zu beantragen (Bauantrag - §59 der Niedersächsischen Bauordnung -NBauO-). Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Baugenehmigungsverfahren, ob die beantragte Baugenehmigung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Im so genannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO für bestimmte Gebäude (zum Beispiel: Wohngebäude geringer Höhe) werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft.
Der Bauherr muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die erforderlichen Bauvorlagen sind in 3-facher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Der Bauantrag setzt sich aus folgenden Bauvorlagen zusammen:
Telefon: 04941/16-6007
Email: lrosenberg(at)landkreis-aurich.de
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Die Briefwahlunterlagen können online beantragt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.
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Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.
Details & Bewerbung
Fundstück aus dem Dorfarchiv: Klappbrücke in den 50er Jahren
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
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Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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