
Neeis ut Ihlow
Maßnahmen bei Starkregen | Fundtiere in Ihlow | Senioren-Wohngemeinschaft in Westerende-Kirchloog
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Für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen ist über die Gemeinde Ihlow eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich zu beantragen (Bauantrag - §59 der Niedersächsischen Bauordnung -NBauO-). Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Baugenehmigungsverfahren, ob die beantragte Baugenehmigung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Im so genannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO für bestimmte Gebäude (zum Beispiel: Wohngebäude geringer Höhe) werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft.
Der Bauherr muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die erforderlichen Bauvorlagen sind in 3-facher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Der Bauantrag setzt sich aus folgenden Bauvorlagen zusammen:
Telefon: 04941/16-6007
Email: lrosenberg(at)landkreis-aurich.de
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus in Ihlowerfehn, erbaut im Jahr 1863.
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Reinigungskräfte (m/w/d) im Vertretungsdienst für die kommunalen Einrichtungen.
Details & Bewerbung
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Im Rathaus wird am Mittwoch, den 25. Juni 2025, der bisherige Fotoautomat „Foto Fix“ abgebaut. Am Montag, dem 30. Juni 2025, wird dann die neue „Fotostation PointID“ der Bundesdruckerei installiert.
Während der Übergangszeit sind im Rathaus keine Aufnahmen von Passfotos möglich.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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