Genehmigungspflichtige Baugenehmigungsverfahren

Für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen ist über die Gemeinde Ihlow eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich zu beantragen (Bauantrag - §59 der Niedersächsischen Bauordnung -NBauO-). Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Baugenehmigungsverfahren, ob die beantragte Baugenehmigung dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Im so genannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO für bestimmte Gebäude (zum Beispiel: Wohngebäude geringer Höhe) werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft.

Der Bauherr muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die erforderlichen Bauvorlagen sind in 3-facher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Der Bauantrag setzt sich aus folgenden Bauvorlagen zusammen:


Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Aurich

Herr Rosenberg

Telefon: 04941/16-6007
Email: lrosenberg(at)landkreis-aurich.de


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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d).

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,50 Stunden. 

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Ihlower Ferienprogramm - Hefte 2023 werden gedruckt

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Ende Mai werden die Ferienprogramm-Hefte für die Sommerferien an alle Schulen und Kindergärten in der Gemeinde verteilt. 99 Veranstaltungen werden in diesem Jahr angeboten. Vom Kaspertheater für die Kleinen, Reit-, Natur-,  Feuerwehr-,  Bastel- oder Sportveranstaltungen für die Größeren bis zu Veranstaltungen für die Jugendlichen, für alle ist etwas dabei.

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