Genehmigungspflichtige Baugenehmigungsverfahren

Für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen ist über die Gemeinde Ihlow eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich zu beantragen (Bauantrag - §59 der Niedersächsischen Bauordnung -NBauO-). Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Baugenehmigungsverfahren, ob die beantragte Baugenehmigung dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Im so genannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO für bestimmte Gebäude (zum Beispiel: Wohngebäude geringer Höhe) werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft.

Der Bauherr muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die erforderlichen Bauvorlagen sind in 3-facher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Der Bauantrag setzt sich aus folgenden Bauvorlagen zusammen:


Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Aurich

Herr Rosenberg

Telefon: 04941/16-6007
Email: lrosenberg(at)landkreis-aurich.de


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