Neeis ut Ihlow
Wrantepott | Finanzen | Neubau Feuerwehrgerätehaus Ochtelbur
zum Video
Für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen ist über die Gemeinde Ihlow eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich zu beantragen (Bauantrag - §59 der Niedersächsischen Bauordnung -NBauO-). Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Baugenehmigungsverfahren, ob die beantragte Baugenehmigung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Im so genannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO für bestimmte Gebäude (zum Beispiel: Wohngebäude geringer Höhe) werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft.
Der Bauherr muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die erforderlichen Bauvorlagen sind in 3-facher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Der Bauantrag setzt sich aus folgenden Bauvorlagen zusammen:
Telefon: 04941/16-6007
Email: lrosenberg(at)landkreis-aurich.de
Wrantepott | Finanzen | Neubau Feuerwehrgerätehaus Ochtelbur
zum Video
Im Notfall zählt jede Sekunde. Damit Rettungskräfte wichtige medizinische Informationen schnell finden können, sind Notfalldosen im Bürgerbüro der Gemeinde Ihlow erhältlich.
weiterlesen
Obst kostenlos für den Eigenbedarf ernten: Das Gelbe Band zeigt, wo es erlaubt ist.
weiterlesen
Fundstück aus dem Dorfarchiv: Klappbrücke in den 50er Jahren
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Auch die Gemeinde Ihlow macht auf die kommunale Finanzkrise aufmerksam
weiterlesen
Acht Ihlower-Ortsteile gehören zur LEADER-Region „Mittleres Ostfriesland“.
Hier gibt es Fördermöglichkeiten für gute Ideen – und Unterstützung von der ersten Idee bis zur Umsetzung.
weiterlesen