Wahlen

Hier informiert Sie die Gemeinde Ihlow über die aktuellsten Wahlergebnisse  (Kommunal-, Landes-, Bundestags- und Europawahlen). Außerdem finden Sie hier Bekanntmachungen, Formulare, Satzungen und Informationen die Wahlen betreffend. 


Kommunalwahlen am 13. September 2026

Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt.

Ferner hat der Rat der Gemeinde Ihlow beschlossen, an diesem Tage auch die Direktwahl durchzuführen.

An diesem Tag werden in der Gemeinde folgende Wahlen durchgeführt:

  • Landratswahl
  • Bürgermeisterwahl
  • Kreistagswahl
  • Gemeinderatswahl
  •  Ortsratswahlen in den Ortschaften Barstede, Ihlowerfehn, Ihlowerhörn, Ludwigsdorf, Ochtelbur, Ostersander, Riepe, Simonswolde, Westerende-Holzloog und Westerende-Kirchloog

Zu diesen Wahlen sind die Personen wahlberechtigt, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag

  1. mindestens 16 Jahre alt sind und
  2. seit mindestens drei Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet (Landkreis Aurich, Gemeinde Ihlow, o. a. Ortschaften) den Wohnsitz haben und
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Briefwahl

Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ihlow aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 22. August 2026 sollen den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt werden.

Mit dem auf den Rückseiten dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.

 

Beantragung auch online möglich

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diesen Antrag erreichen Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.wahlschein.de/3452012

Die Beantragung im Online-Verfahren ist ab sofort bis zum 09.09.2026, 8:00 Uhr, möglich.

Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden  Versandanschrift im Falle der Beantragung im Online-Verfahren zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, Obergeschoss Zimmer 110 und 111, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung (8:30 - 12:30 Uhr) persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.

Abholung der Unterlagen durch Dritte

Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes

Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Fristen

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Direkt- und Kommunalwahlen enden am Freitag, 11. September 2026 um 13:00 Uhr.

Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 13. September 2026, 15:00 Uhr, möglich.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Adressen (hier: Gemeinde Ihlow) eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen in der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen angenommen werden dürfen.


Musterstimmzettel

Muster - Stimmzettel Bürgermeisterwahl 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Gemeinderatswahl 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Kreiswahl 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Barstede 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Ihlowerfehn 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Ihlowerhörn 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Ludwigsdorf 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Ochtelbur 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Ostersander 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Riepe 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Simonswolde 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Westerende-Holzloog 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Ortsratswahl Westerende-Kirchloog 13.09.2026
Muster - Stimmzettel Wahl Landrätin-Landrat 13.09.2026
   

Wahlbekanntmachungen

Bekanntmachung

08.05.2026

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl Ihlow am 13.09.2026 in der Gemeinde Ihlow

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Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlleitung

18.03.2026

Für die Kommunalwahlen (Gemeinde- und Ortsratswahlen) am 13. September 2026 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:

I. Zahl der Abgeordneten/Höchstzahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag

Es sind folgende Abgeordnete zu wählen: 

VertretungWa...

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Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlleitung

18.03.2026

Gemäß § 16 in Verbindung mit § 45b Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuell geltenden Fassung gebe ich Folgendes bekannt:

I. Wahltag 

Die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters für die Gemeinde Ihlow findet am Sonntag, dem
13. September 2026, statt. 

Eine...

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Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie unter folgenden Links:


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Neues Rathaus in Ihlowerfehn

Silvia Ihnken

Gemeinde Ihlow - Wahlbüro

Telefon: 04929 - 89-313
Email: sihnken(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow Zimmer: 110

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Wir suchen Verstärkung!

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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).

Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.

Details & Bewerbung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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