Hier informiert Sie die Gemeinde Ihlow über die aktuellsten Wahlergebnisse (Kommunal-, Landes-, Bundestags- und Europawahlen). Außerdem finden Sie hier Bekanntmachungen, Formulare, Satzungen und Informationen die Wahlen betreffend.
Kommunalwahlen am 13. September 2026
Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt.
Ferner hat der Rat der Gemeinde Ihlow beschlossen, an diesem Tage auch die Direktwahl durchzuführen.
An diesem Tag werden in der Gemeinde folgende Wahlen durchgeführt:
Landratswahl
Bürgermeisterwahl
Kreistagswahl
Gemeinderatswahl
Ortsratswahlen in den Ortschaften Barstede, Ihlowerfehn, Ihlowerhörn, Ludwigsdorf, Ochtelbur, Ostersander, Riepe, Simonswolde, Westerende-Holzloog und Westerende-Kirchloog
Zu diesen Wahlen sind die Personen wahlberechtigt, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag
mindestens 16 Jahre alt sind und
seit mindestens drei Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet (Landkreis Aurich, Gemeinde Ihlow, o. a. Ortschaften) den Wohnsitz haben und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl
Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ihlow aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 22. August 2026 sollen den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt werden.
Mit dem auf den Rückseiten dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.
Beantragung auch online möglich
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diesen Antrag erreichen Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.wahlschein.de/3452012
Die Beantragung im Online-Verfahren ist ab sofort bis zum 09.09.2026, 8:00 Uhr, möglich.
Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung im Online-Verfahren zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, Obergeschoss Zimmer 110 und 111, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung (8:30 - 12:30 Uhr) persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.
Abholung der Unterlagen durch Dritte
Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes
Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Direkt- und Kommunalwahlen enden am Freitag, 11. September 2026 um 13:00 Uhr.
Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 13. September 2026, 15:00 Uhr, möglich.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Adressen (hier: Gemeinde Ihlow) eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen in der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen angenommen werden dürfen.
Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Direkt- und Kommunalwahlen am 13.09.2026 sowie ggf. durchzuführende Stichwahlen am 27.09.2026.
Für die Bürgermeisterwahl, die Ratswahl und die Wahl der Ortsräte in den Ortschaften in der Gemeinde Ihlow am 13.09.2026 hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 27.07.2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Am Montag, 27. Juli 2026, findet um 18:00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses {OG), Alte Wieke 6, 26632 lhlow, eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Für die Kommunalwahlen (Gemeinde- und Ortsratswahlen) am 13. September 2026 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:
I. Zahl der Abgeordneten/Höchstzahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag
Gemäß § 16 in Verbindung mit § 45b Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuell geltenden Fassung gebe ich Folgendes bekannt:
I. Wahltag
Die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters für die Gemeinde Ihlow findet am Sonntag, dem 13. September 2026, statt.
Im Rahmen der Aktion „Woche ohne Auto“ werden drei Familien gesucht, die ihren Alltag vom 16. bis 22. September 2026 eine Woche lang ohne eigenes Auto gestalten möchten.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).
Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.
Wir bauen unser digitales Serviceangebot weiter aus: Ab sofort können zwei Dienstleistungen rund um den Personalausweis bequem online erledigt werden: Verlustmeldung Personalausweis & Befreiung von der Ausweispflicht.
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.