Wahlen

Hier informiert Sie die Gemeinde Ihlow über die aktuellsten Wahlergebnisse  (Kommunal-, Landes-, Bundestags- und Europawahlen). Außerdem finden Sie hier Bekanntmachungen, Formulare, Satzungen und Informationen die Wahlen betreffend.

Bundestag

Bundestag

Hier finden Sie Informationen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Neues Rathaus in Ihlowerfehn

Silvia Ihnken

Gemeinde Ihlow - Wahlbüro

Telefon: 04929 - 89-313
Email: sihnken(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow Zimmer: 110

Aktuelles aus Ihlow

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Zum 01.08.2025 sucht die Gemeinde Ihlow in zunächst bis zum 31.07.2026 befristeter Beschäftigung einen Erzieher (m/w/d)  für den Einsatz in der Krippe „Dat Krabbelhuus“ Weene und einen Erzieher (m/w/d) für den Einsatz im Kindergarten „ Pusteblume“ Simonswolde.

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Schulsekretär (m/w/d) für die Hermann-Tempel-Schule IGS Ihlow.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 15,00 Wochenstunden. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Details & Bewerbung

Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den Dienst im Vorzimmer des Bürgermeisters.

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30,00 Stunden. 

 

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Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

Entgegen der ursprünglichen Planung bleibt der Fotoautomat im Rathaus der Gemeinde Ihlow nun doch bis Ende Juni 2025 in Betrieb. Grund dafür ist eine Übergangsregelung: Noch bis zum 31. Juli dürfen Passbilder auch in Papierform abgegeben werden.

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Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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