Die Ortschaft Ostersander hat zur Zeit 875 Einwohner (Stand: 2. Januar 2023).
Historisches
Der historische Glockenturm der Kirche in Weene/OstersanderKornmäher beim Sichten
Weene und Ostersander sind entlang der Schirumer Straße in den letzten Jahrzehnten fast zu einer übergangslosen Ortschaft zusammengewachsen. Historisch gesehen ist Weene Standort der Kirche für die umliegenden Ortschaften Westersander, Ostersander und das später dazugekommene Lübbertsfehn mit den Dörfern Ihlowerhörn und Hüllenerfehn.
Die Kirche in Weene liegt unmittelbar am Krummen Tief. Sie wurde aus den abgerissenen Steinen des Ihlower Klosters errichtet. Die Lage der Kirche erklärt sich wahrscheinlich aus dem günstigen Transportweg für das Baumaterial. Im Mittelalter wird das Krumme Tief, gespeist durch die großen Hochmoore im Osten, sehr viel mehr Wasser geführt haben. Die Steine wurden über das Krumme Tief flussaufwärts angeliefert. Ostersander liegt im äußersten Osten der Gemeinde Ihlow.
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Zum 01.08.2025 sucht die Gemeinde Ihlow in zunächst bis zum 31.07.2026 befristeter Beschäftigung einen Erzieher (m/w/d) für den Einsatz in der Krippe „Dat Krabbelhuus“ Weene und einen Erzieher (m/w/d) für den Einsatz im Kindergarten „ Pusteblume“ Simonswolde.
Von 11:00 bis 17:00 Uhr erwartet euch ein bunter Familientag mitten im Ferien- und Sportpark – mit Aktionen für Kinder, sportlichen Angeboten, leckerem Essen und buntem Bühnenprogramm.
Am 4. Juni 2025 fand in der Kindertagesstätte Kornblume in Westerende eine besondere Aktion statt: Gemeinsam mit Edeka wurde im Rahmen des Projekts „Gemüsebeete für Kids“ gepflanzt, gegärtnert und gelernt.
Entgegen der ursprünglichen Planung bleibt der Fotoautomat im Rathaus der Gemeinde Ihlow nun doch bis Ende Juni 2025 in Betrieb. Grund dafür ist eine Übergangsregelung: Noch bis zum 31. Juli dürfen Passbilder auch in Papierform abgegeben werden.
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.