Hundehaltung

Zwischen dem 1. April und 15. Juli gilt eine Anleinpflicht in der freien Landschaft: im Wald allgmein, auf Feldwegen, auf Wiesen, an und in Gewässern.

Grund für die Vorschrift ist die Brut- und Setzzeit von Wildtieren. Bei manchen Arten sind die weiblichen Tiere in der Zeit hochtragend. In diesem Zustand könnten sie sich nicht so leicht bewegen und die Flucht ergreifen. Hasen haben bereits Nachwuchs, viele Vogelarten haben mit dem Brüten begonnen. Vertreibt ein stöbernder Hund einen brütenden Vogel, so kann das Gelege auskühlen. Schnuppert er an einem Jungtier, das dann womöglich nach Hund riecht, kann es passieren, dass die erwachsenen Tiere ihren Nachwuchs verstoßen.

Gesetz zum Leinenzwang in Niedersachsen

In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,

  1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
    a) nicht streunen oder wildern und
    b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind (...).

Auszug Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung


Alles bestens mit drei Regeln

Regel Nummer 1:

Führen Sie Ihren Hund im Wald, Einkaufsbereichen, bei Menschenansammlungen und Leinenhinweisschildern grundsätzlich an der Leine, sodass Sie ihn ständig unter Kontrolle haben.


Regel Nummer 2:

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund anderen Hunden oder Menschen nicht ungewollt zu nahe kommt.


Regel Nummer 3:

Entfernen Sie den Hundekot und lassen Sie Ihren Hund nicht fremdes Eigentum (z.B. Autoreifen und Zäune) durch Urin markieren.


Und noch etwas:

Der Ihlower Wald ist ein Naturschutzgebiet, in dem Ihr Hund ganzjährig an die Leine muss.

Zur Klosterstätte haben Hunde keinen Zutritt.

Am Hundestrand des Ihler Meers darf Ihr Hund frei toben. Auf dem Rest des Areals muss er an die Leine.

Nur außerhalb der beschriebenen Gebiete ist somit kein Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit gegeben. Aber Achtung! Wieken und Kanäle sind auch Gewässer. In Wohngebieten mit Wieken gilt somit die Leinenpflicht.


Beutelspender

 

Beutelspender werden vorgehalten an folgenden Orten:

  • Ihler Meer: Brücke Richtung Von-Senden-Straße, Brücke Richtung Ihler Berg, Hundestrand
  • Fußweg Norderneyer Straße/Ecke Inselring
  • Ecke Enno-Hector-Straße/Bangsteder Weg
  • Ecke Bürgermeister-Gellmers-Straße/ Bangsteder Weg
  • am Forsthausparkplatz
  • beim Forsthaus

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