Kastrationsaktion in Ihlow vom 15. - 30. September 2024
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Nach einer Auswahl der Niedersächsischen Landesregierung aufgrund der Arbeitsmarktstatistik wurde der Standort Ihlow von der EU-Kommission am 09.02.2000 als Ziel 2 – Gebiet anerkannt und dadurch besonders förderungswürdig.
Ihlow ist ebenso in nationale Förderprogramme zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur eingebunden. Die Ziel 2-Förderung soll dabei die wirtschaftlichen und sozialen Umstellungen in strukturschwachen Regionen unterstützen. Förderschwerpunkt ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen , Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt sowie Infrastrukturmaßnahmen.
Die Gemeinde Ihlow steht Ihnen gerne als vertraulicher Ansprechpartner in allen Wirtschaftsförderangelegenheiten zur Verfügung.
Hier erhalten Sie Links und weitere Informationen zur Wirtschaftsförderung
Telefon: 04929 - 89-216
Fax: 04929 - 89-210
Email: abehrends(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow
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Hörstationen | Herbstschau | Interfriesisches Frauentreffen
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Die Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH sucht zu sofort in Teilzeit unbefristet (20 Stunden pro Woche) einen Mitarbeiter Housekeeping (w/m/d) für das Gästehaus „Am Ihler Meer“ und das Bürgerhaus in Ihlowerfehn.
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Ab dem 22. Oktober 2024 kann wieder gut erhaltene Winterbekleidung abgegeben werden.
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Grußbotschaft an die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Gemeinde Ihlow zum Nationalfeiertag am 24. August
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Große Freude im Kindergarten „Pusteblume“ Simonswolde – Trettrecker-Spende von Familie Tammen
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Über eine Spende in Höhe von 500 Euro konnte sich die Jugendfeuerwehr am vergangenen Dienstabend freuen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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