Straßenreinigung, Winterdienst, Grabenpflege und Hundehaltung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir haben hier die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung und zum Winterdienst dargestellt, um Ihnen einen klaren und schnellen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegt die Straßenreinigung und der Winterdienst den Grundstückseigentümern.
In unserer Gemeinde sind Ihre Rechte und Pflichten in der Satzung zur Straßenreinigung geregelt.
Wie Sie dieser Pflicht nachkommen, entscheiden Sie: Selbst sportlich zu Schaufel, Besen und Kratzwerkzeug greifen oder einen privaten Reinigungs- und Winterdienst beauftragen.
Die Alternative wäre ein umfassender Straßenreinigungs- und Winterdienst, der durch eine gesonderte Umlage finanziert werden müsste. Das will sicher niemand!
Deshalb unser dringender Aufruf:
Bitte beachten Sie – auch in Ihrem eigenen Interesse – diese Bürgerinformation.
Herzlichen Dank!
Ihr
Arno Ulrichs
Bürgermeister der Gemeinde Ihlow
Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich gern an uns!