Ländliche Entwicklung mit LEADER

LEADER ist ein zentrales Förderprogramm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die Europäische Union unterstützt mit dem LEADER-Ansatz seit 1991 modellhafte Projekte im ländlichen Raum.  Im Mittelpunkt stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region.

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LEADER – Gebiete

Die Gemeinde Ihlow ist mit ihren 12 Ortsteilen in zwei verschiedene LEADER – Gebiete aufgeteilt.

„Fehngebiet“„Mittleres Ostfriesland“

Zum sogenannten LEADER-Fehngebiet gehören die Ortsteile:

  • Ihlowerfehn
  • Ihlowerhörn
  • Ludwigsdorf
  • Ostersander

Zum Gebiet des „Mittleres Ostfrieslands“ gehören die Ortsteile:

  • Bangstede
  • Barstede
  • Ochtelbur
  • Riepe
  • Riepsterhammrich
  • Simonswolde
  • Westerende-Holzloog
  • Westerende-Krichloog

LEADER-Projekte der Gemeinde Ihlow

Lade-Meeting-Point am Ihler Meer
Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Ihler Meer in Ihlowerfehn
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Förderung des Kunstrasenplatzes
Für den Bau eines Kunstrasenplatzes am Ihler Meer erhält die Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow (EDI) aus dem LEADER-Programm Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro.
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Förderung der Mühle Berta durch LEADER
Für die Restaurierung der denkmalgeschützten Mühle „Berta“ in Ihlowerfehn erhält die Gemeinde Ihlow Zuwendungen des Landes Niedersachsen zur Förderung eines Projektes nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER“ in Höhe von 99.623,83 €.
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Einbau eines Plattformliftesweitere Informationen
Schaffung eines Fahrradpavillons am Mittelpunkt Ostfrieslands
Am Mittelpunkt Ostfrieslands entstand ein wettergeschützter Fahrradpavillon und eine Servicestation für kleine Reparaturen vor Ort.
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Aktuelles aus Ihlow

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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Am 13. Januar 2025 stellt die Gemeinde Ihlow allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen Grundsteuerbescheid aus. Eine Übersichtsseite mit Informationen und häufigen Fragen zur Grundsteuerreform steht hier zur Verfügung.

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Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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