Neeis ut Ihlow
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Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung von:
Bei den oben genannten Bauvorhaben ist es dem Bauherrn freigestellt, ob er das so genannte Anzeigeverfahren gem. § 62 NBauO oder ein Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO wählt.
Bei dem Anzeigeverfahren gem. § 62 NBauO hat der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen. Der Bauherr muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die Bauvorlagen sind sowohl vom Bauherrn als auch vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben und dann zusammen mit der Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen. Zum Entwurf zählen alle nach der Bauvorlagenverordnung erforderlichen Bauvorlagen, die auch im Falle eines Bauantrages vorzulegen sind.
Telefon: 04941/16-6066
Email: dehmen(at)landkreis-aurich.de
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Im Notfall zählt jede Sekunde. Damit Rettungskräfte wichtige medizinische Informationen schnell finden können, sind Notfalldosen im Bürgerbüro der Gemeinde Ihlow erhältlich.
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Obst kostenlos für den Eigenbedarf ernten: Das Gelbe Band zeigt, wo es erlaubt ist.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Klappbrücke in den 50er Jahren
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Auch die Gemeinde Ihlow macht auf die kommunale Finanzkrise aufmerksam
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Acht Ihlower-Ortsteile gehören zur LEADER-Region „Mittleres Ostfriesland“.
Hier gibt es Fördermöglichkeiten für gute Ideen – und Unterstützung von der ersten Idee bis zur Umsetzung.
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