Neeis ut Ihlow
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Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung von:
Bei den oben genannten Bauvorhaben ist es dem Bauherrn freigestellt, ob er das so genannte Anzeigeverfahren gem. § 62 NBauO oder ein Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO wählt.
Bei dem Anzeigeverfahren gem. § 62 NBauO hat der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen. Der Bauherr muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die Bauvorlagen sind sowohl vom Bauherrn als auch vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben und dann zusammen mit der Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen. Zum Entwurf zählen alle nach der Bauvorlagenverordnung erforderlichen Bauvorlagen, die auch im Falle eines Bauantrages vorzulegen sind.
Telefon: 04941/16-6066
Email: dehmen(at)landkreis-aurich.de
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Bei zwei Terminen wurden 26 Mitglieder aus allen fünf Ortsfeuerwehren in den Bereichen Atemschutz im Brandeinsatz und Technische Hilfeleistung bei schweren Verkehrsunfällen geschult.
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Hinweise und Antrag auf Durchführung
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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Unterstützungskraft zum Einsatz am Ihler Meer.Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
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