Heuballen-Cup
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Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten.
Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Sichtlinien an Kreuzungen und Einmündungen müssen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders für Kinder und Menschen mit Einschränkungen frei sichtbar sein!
Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden. Pflanzen, besonders Hecken und Büsche sind an der Grundstücksgrenze so zu beschneiden, dass der Straßenraum nicht eingeengt wird. Schonende Form- und Pflegeschnitte am Blattwerk sind ganzjährig erlaubt. Der gründliche Gehölzschnitt am Astwerk dagegen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Metern und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,5 Metern freizuhalten. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.
Es muss ganzjährig gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da die Müllfahrzeuge sonst nicht ohne Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen können.
Kommt ein durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig.
Alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art werden gebeten, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.
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Die neue Folge "Neeis ut Ihlow" - jeden Freitag auf unserer Webseite, Youtube, Facebook und Instagram.
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Anmeldeschluss für die Aufnahme auf die Wartelisten für die Kindergärten und den Krippen ist der 31.01.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Bis einschließlich 01.04.2026 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.
Für die Anmeldung kann unser Online-Formular genutzt werden.
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Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse müssen wir den Ihlow-Cup für die Jugendmannschaften an diesem Wochenende (09.01. – 11.01.2026) kurzfristig absagen.
Der Cup wird auf das Wochenende vom 30.01. – 01.02.2026 verschoben.
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Wie bereits in den Jahren 2012 bis 2025 möchten wir auch im Jahr 2026 wieder eine Ferienbetreuung anbieten. Die Betreuung wird im Jugendzentrum Ihlowerfehn stattfinden.
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ACHTUNG - NEUER TERMIN: Am Samstag, 17. Januar 2026, ab 9 Uhr holen die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Ihlow Ihre alten Weihnachtsbäume ab!
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Was hat das Jahr 2025 in der Gemeinde Ihlow geprägt?
In unserem aktuellen Jahresbericht geben wir einen Überblick über Entwicklungen, Zahlen und Projekte des vergangenen Jahres.
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Betrachtungszeitraum 2021 - 2024: vom Rathaus bis zum Dorfgemeinschaftshaus, vom Feuerwehrgerätehaus bis zum Bürgerhaus.
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Die 3. Arbeitskreissitzung findet statt am: Dienstag, 27.01.2026 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ochtelbur, Fennenstraße 2, 26632 Ihlow-Ochtelbur
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Die Gemeinde Ihlow und der Ortsrat Ihlowerfehn möchte den zentralen Platz in Ihlowerfehn umgestalten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich aktiv einzubringen und ihre Ideen und Vorstellungen zu teilen.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus von Joh. Badberg mit Schmiede
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Der digitale Zwilling und die interaktive Beteiligungskarte sind ab sofort online.
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