
Neeis ut Ihlow
Maßnahmen bei Starkregen | Fundtiere in Ihlow | Senioren-Wohngemeinschaft in Westerende-Kirchloog
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Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten.
Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Sichtlinien an Kreuzungen und Einmündungen müssen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders für Kinder und Menschen mit Einschränkungen frei sichtbar sein!
Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden. Pflanzen, besonders Hecken und Büsche sind an der Grundstücksgrenze so zu beschneiden, dass der Straßenraum nicht eingeengt wird. Schonende Form- und Pflegeschnitte am Blattwerk sind ganzjährig erlaubt. Der gründliche Gehölzschnitt am Astwerk dagegen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Metern und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,5 Metern freizuhalten. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.
Es muss ganzjährig gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da die Müllfahrzeuge sonst nicht ohne Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen können.
Kommt ein durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig.
Alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art werden gebeten, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus in Ihlowerfehn, erbaut im Jahr 1863.
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Reinigungskräfte (m/w/d) im Vertretungsdienst für die kommunalen Einrichtungen.
Details & Bewerbung
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Im Rathaus wird am Mittwoch, den 25. Juni 2025, der bisherige Fotoautomat „Foto Fix“ abgebaut. Am Montag, dem 30. Juni 2025, wird dann die neue „Fotostation PointID“ der Bundesdruckerei installiert.
Während der Übergangszeit sind im Rathaus keine Aufnahmen von Passfotos möglich.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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