Grünschnitt

Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen

Gruenschnitt

Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten. 

Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Sichtlinien an Kreuzungen und Einmündungen müssen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders für Kinder und Menschen mit Einschränkungen frei sichtbar sein!

Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden. Pflanzen, besonders Hecken und Büsche sind an der Grundstücksgrenze so zu beschneiden, dass der Straßenraum nicht eingeengt wird. Schonende Form- und Pflegeschnitte am Blattwerk sind ganzjährig erlaubt. Der gründliche Gehölzschnitt am Astwerk dagegen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.

Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Metern und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,5 Metern freizuhalten. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.

Es muss ganzjährig gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da die Müllfahrzeuge sonst nicht ohne Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen können.

Kommt ein durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig.

Alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art werden gebeten, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.




Gruenschitt

Aktuelles aus Ihlow

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Das Rathaus der Gemeinde Ihlow bleibt am Montag, 02.10.2023 - dem Brückentag vor dem Tag der Deutschen Einheit - geschlossen.  

Wir bitten um Beachtung. 

Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht in unbefristeter oder in zunächst bis zum 31.07.2024 befristeter Beschäftigung jeweils einen Erzieher (m/w/d) für den Einsatz in einer Krippengruppe der Kindertagesstätte „Meerhuuske“ Ihlowerfehn, in einer Krippengruppe der Kindertagesstätte „Zwergennest“ Riepe und in einer Kindergartengruppe der Kindertagesstätte „Kornblume“ Westerende.

weitere Informationen zu den Stellen

Kleiderkammer am 3. Oktober 2023 geschlossen

Kleiderkammer am 3. Oktober 2023 geschlossen

Am Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober 2023 bleibt die Kleiderkammer geschlossen! 

Am 10. Oktober 2023 in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr ist die Kleiderkammer wieder geöffnet.

Ab dem 10. Oktober 2023 wird wieder Winterbekleidung angenommen.

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