Neeis ut Ihlow
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Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten.
Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Sichtlinien an Kreuzungen und Einmündungen müssen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders für Kinder und Menschen mit Einschränkungen frei sichtbar sein!
Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden. Pflanzen, besonders Hecken und Büsche sind an der Grundstücksgrenze so zu beschneiden, dass der Straßenraum nicht eingeengt wird. Schonende Form- und Pflegeschnitte am Blattwerk sind ganzjährig erlaubt. Der gründliche Gehölzschnitt am Astwerk dagegen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Metern und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,5 Metern freizuhalten. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.
Es muss ganzjährig gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da die Müllfahrzeuge sonst nicht ohne Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen können.
Kommt ein durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig.
Alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art werden gebeten, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.
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Die Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test 2024 hat begonnen. Radfahrerinnen und Radfahrer aus Ihlow sind eingeladen, bei der Online-Umfrage auf www.fkt.adfc.de beispielsweise das Sicherheitsgefühl, die Breite der Radwege und die Erreichbarkeit der Ziele mit dem Rad zu bewerten.
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Das Rathaus der Gemeinde Ihlow bleibt am Freitag, 4. Oktober 2024 - dem Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit - geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.
Ein Rasenroboter wurde bei unseren Kolleginnen und Kollegen im Fundbüro abgegeben.
Wir hoffen, dass mit dieser Veröffentlichung der/die Besitzer/in gefunden wird.
Bitte melden Sie sich bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Fundbüro telefonisch unter 04929 - 89303 oder über unser Online-Formular.
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Über vier Jahrzehnte war Peter Eilers Ortsbrandmeister der Feuerwehr Weene. Als Nachfolger von Peter Eilers wurde Timo Köller mit eindeutiger Mehrheit zum neuen Ortsbrandmeister gewählt. Seine Stellvertreter sind von nun an Marco Päben und Johann Harms.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
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