Neeis ut Ihlow
Frühjahrsschau | Europawahl | Pavillon am Mittelpunkt Ostfrieslands
zum Video
Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten.
Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Sichtlinien an Kreuzungen und Einmündungen müssen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders für Kinder und Menschen mit Einschränkungen frei sichtbar sein!
Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden. Pflanzen, besonders Hecken und Büsche sind an der Grundstücksgrenze so zu beschneiden, dass der Straßenraum nicht eingeengt wird. Schonende Form- und Pflegeschnitte am Blattwerk sind ganzjährig erlaubt. Der gründliche Gehölzschnitt am Astwerk dagegen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Metern und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,5 Metern freizuhalten. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.
Es muss ganzjährig gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da die Müllfahrzeuge sonst nicht ohne Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen können.
Kommt ein durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig.
Alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art werden gebeten, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.
Frühjahrsschau | Europawahl | Pavillon am Mittelpunkt Ostfrieslands
zum Video
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Am Freitag, 22. März 2024 kann ab 08:30 Uhr beim Bauhof der Gemeinde Ihlow Ausastholz ersteigert werden.
weiterlesen
Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
weiterlesen
Zum 01.08.2024 oder früher sucht die Gemeinde Ihlow in unbefristeter oder in zunächst bis zum 31.07.2025 befristeter Beschäftigung mehrere Erzieher (m/w/d), einen Sozialassistenten (m/w/d) mit dem Schwerpunkt „Sozialpädagogik“ und einen Erzieher oder Sozialassistenten (m/w/d) mit dem Schwerpunkt „Sozialpädagogik“.
zu den Stellenangeboten
Vor wenigen Tagen fand die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Ihlowerfehn, Gemeinde Ihlow (LK Aurich), für das vergangene Jahr 2023 statt.
weiterlesen
Bis einschließlich 27.03.2024 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.
zur Anmeldung
Kastrationsaktion vom 1. bis 31. März 2024 in der Gemeinde Ihlow
weiterlesen
Für das diesjährige Sommerferienprogramm sucht die Gemeinde Ihlow Betreuerinnen und Betreuer.
weiterlesen
Wem gehört diese Fernbedienung für Garagentore?
Wir hoffen, dass mit dieser Veröffentlichung der/die Besitzer/in gefunden wird. Bitte melden Sie sich bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Fundbüro telefonisch unter 04929 - 89303 oder über unser Online-Formular.
zum Online-Formular