
Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen
Das Land Niedersachsen bietet mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen" eine Unterstützung für Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind.
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Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten.
Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Sichtlinien an Kreuzungen und Einmündungen müssen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders für Kinder und Menschen mit Einschränkungen frei sichtbar sein!
Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden. Pflanzen, besonders Hecken und Büsche sind an der Grundstücksgrenze so zu beschneiden, dass der Straßenraum nicht eingeengt wird. Schonende Form- und Pflegeschnitte am Blattwerk sind ganzjährig erlaubt. Der gründliche Gehölzschnitt am Astwerk dagegen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Metern und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,5 Metern freizuhalten. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.
Es muss ganzjährig gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da die Müllfahrzeuge sonst nicht ohne Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen können.
Kommt ein durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig.
Alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art werden gebeten, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.
Das Land Niedersachsen bietet mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen" eine Unterstützung für Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind.
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Wir freuen uns, dass wir in Zusammenarbeit mit Nordsehen TV neue Videos produzieren, in denen die einzelnen Ortsteile unserer Gemeinde vorgestellt werden. Bleiben Sie gespannt und lassen Sie sich von uns auf eine Reise durch unsere Gemeinde mitnehmen. Wir werden die Videos regelmäßig im Monatstakt veröffentlichen - heute beginnen wir mit dem Ortsteil Ostersander.
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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung des Fachbereiches II - Gemeindeentwicklung, Energie und Umwelt (m/w/d). Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die rechtskonforme Begleitung der Vergaben (ohne Erstellung der Leistungsverzeichnisse), allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Vertretung im Bereich Friedhofswesen. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
weitere Informationen & Online-Bewerbung
Aktion der Jugendfeuerwehr zum Umweltschutz | Plattdeutscher Lesewettbewerb an der IGS Ihlow | Wolf in Ihlow
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Die Arbeiten am und um den Spielplatz scheinen abgeschlossen zu sein. Doch es fehlen noch Abnahmen vom TÜV-Nord, bevor der Spielplatz freigegeben werden darf. Dies wird aller Voraussicht nach im Mai der Fall sein.
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Die Anmeldung für das Abbrennen eines Osterfeuers ist jetzt möglich.
Bis einschließlich 05.04.2023 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.
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