
Neeis ut Ihlow
Neue Haltestelle für PlusBus 451 | Parkplatzgestaltung Grundschule Westerende | Schwerpunkt-KiTas
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Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten.
Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Sichtlinien an Kreuzungen und Einmündungen müssen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders für Kinder und Menschen mit Einschränkungen frei sichtbar sein!
Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden. Pflanzen, besonders Hecken und Büsche sind an der Grundstücksgrenze so zu beschneiden, dass der Straßenraum nicht eingeengt wird. Schonende Form- und Pflegeschnitte am Blattwerk sind ganzjährig erlaubt. Der gründliche Gehölzschnitt am Astwerk dagegen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Metern und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,5 Metern freizuhalten. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.
Es muss ganzjährig gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da die Müllfahrzeuge sonst nicht ohne Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen können.
Kommt ein durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig.
Alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art werden gebeten, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.
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Landkreis zeichnet Einrichtungen als „Schwerpunkt-KiTas“ aus
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Verbesserter Zugang zum Nahverkehr ab dem 5. Februar 2025
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Der 8. März ist Weltfrauentag - und was könnte besser passen als die erste Frauenmesse in Ihlow? Bei der Messe "Ihlower Wichter" stehen Frauen im Mittelpunkt - aber natürlich sind auch alle anderen herzlich willkommen!
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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen IT-Administrator/Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d).
Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
Details & Bewerbung
Bis einschließlich 16.04.2025 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.
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Die Gemeinde Ihlow bietet Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen und ihre Stimme abzugeben.
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Am 13. Januar 2025 stellt die Gemeinde Ihlow allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen Grundsteuerbescheid aus. Eine Übersichtsseite mit Informationen und häufigen Fragen zur Grundsteuerreform steht hier zur Verfügung.
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Wie bereits in den Jahren 2012 bis 2024 möchten wir auch im Jahr 2025 wieder eine Ferienbetreuung anbieten. Die Betreuung wird im Jugendzentrum Ihlowerfehn stattfinden.
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Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu, und es ist Zeit, auf ein ereignisreiches Jahr in unserer Gemeinde zurückzublicken. Unser Jahresbericht 2024 steht bereit und fasst die wichtigsten Entwicklungen und Projekte zusammen.
zum Jahresbericht
LEADER ist ein zentrales Förderprogramm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Europäische Union unterstützt mit dem LEADER-Ansatz seit 1991 modellhafte Projekte im ländlichen Raum.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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