
Neeis ut Ihlow
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Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in der Gemeinde Ihlow wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Am 13.01.2025 stellt die Gemeinde Ihlow allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen Grundsteuerbescheid aus.
Bei Rückfragen zum Bescheid steht Ihnen die Gemeinde Ihlow gerne zur Verfügung.
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Bürgerinnen und Bürger Anfang 2025 einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde Ihlow.
Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Aufkommensneutraler Hebesatz 2025 | Festsetzung Realsteuerhebesatz-satzung 2025 | Abweichung | bisher | |
---|---|---|---|---|
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 432 v. H. | 432 v. H. | 0 v. H. | 380 v. H. |
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 260 v. H. | 260 v. H. | 0 v. H. | 370 v. H. |
Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren, Schwimmbäder und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinde diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.
Wenn die neue Grundsteuer deutlich von der bisherigen abweicht, liegt das in der Regel an der Neubewertung des Grundstücks durch das Finanzamt. Es ist jedoch auch möglich, dass sich bei der Grundsteuererklärung oder an anderer Stelle ein Fehler eingeschlichen hat. Falls Zweifel an der Richtigkeit des Grundsteuerbescheids bestehen, empfiehlt es sich, zunächst das Prüfschema des Finanzamts zu nutzen oder die Hinweise im Abgabenbescheid genau zu prüfen.
In begründeten Fällen werden vermutlich Anpassungen notwendig sein und auch durchgeführt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die festgesetzte Grundsteuer zum Fälligkeitstermin am 15.02. ausgesetzt werden kann. Das Finanzamt wird der Gemeinde Ihlow die korrigierten Messbeträge übermitteln, damit das Steueramt eine Gutschrift auf bereits geleistete Zahlungen veranlassen kann.
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Am 13. Januar 2025 stellt die Gemeinde Ihlow allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen Grundsteuerbescheid aus. Eine Übersichtsseite mit Informationen und häufigen Fragen zur Grundsteuerreform steht hier zur Verfügung.
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