
Bürgerbüro
Hier bekommen Sie Informationen über An- oder Ummeldungen, Personalausweis u.v.m.
Im Bereich Bürgerservice stellen wir Ihnen Informationen, Formulare und Downloads rund um alle Verwaltungsangelegenheiten Ihren Alltag betreffend zur Verfügung. Auch finden Sie hier in der Rubrik „Wer macht was?“ den richtigen Ansprechpartner für Ihr individuelles Anliegen.
Hier bekommen Sie Informationen über An- oder Ummeldungen, Personalausweis u.v.m.
Von „A“ wie „Anmeldung“ bis „W“ wie Wirtschaftsförderung finden Sie hier Ihren Ansprechpartner für Ihr persönliches Anliegen.
In dieser Rubrik finden Sie sämtliche Bekanntmachungen, die Sie als Bürger der Gemeinde Ihlow betreffen.
Hier finden Sie alle Ausschreibungen.
Lesen Sie hier alles über die Wahlen nach und erfahren Sie Wahlergebnisse.
Hier gelangen Sie zu unserem Ratsinformationssystem.
Den aktuellen Müllabfuhrkalender können Sie hier downloaden. Hier finden Sie das Organigramm der Gemeinde Ihlow.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Ihlow ist: DE05ZZZ00000072047. Hier finden Sie unsere Bankverbindungen.
Telefon: 04929 - 89-0
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow
Maßnahmen bei Starkregen | Fundtiere in Ihlow | Senioren-Wohngemeinschaft in Westerende-Kirchloog
zum Video
Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus in Ihlowerfehn, erbaut im Jahr 1863.
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Reinigungskräfte (m/w/d) im Vertretungsdienst für die kommunalen Einrichtungen.
Details & Bewerbung
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Im Rathaus wird am Mittwoch, den 25. Juni 2025, der bisherige Fotoautomat „Foto Fix“ abgebaut. Am Montag, dem 30. Juni 2025, wird dann die neue „Fotostation PointID“ der Bundesdruckerei installiert.
Während der Übergangszeit sind im Rathaus keine Aufnahmen von Passfotos möglich.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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