
Neeis ut Ihlow
Maßnahmen bei Starkregen | Fundtiere in Ihlow | Senioren-Wohngemeinschaft in Westerende-Kirchloog
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Über die Wipfel von Buchen, Eichen und Linden erhebt sich eine Teilrekonstruktion der früheren Zisterzienserabtei "Schola DeI" (zu Deutsch: Schule Gottes). Stahl und Holz bilden Pfeiler, das Gewölbe sowie den Dachreiter des einst größten Gotteshauses zwischen Bremen und Groningen nach. Im unterirdischen „Raum der Spurensuche“ finden Sie eine Kombination aus Ausstellungsraum mit archäologischen Grabungsfunden und einer Stätte für Spiritualität.
Zum Gelände gehören außerdem der Klostergarten, das Backhaus, die Lindenallee, sowie das historische Forsthaus in dem ein Café sowie ein Klosterladen mit regionalen Produkten und Kunsthandwerk untergebracht ist. Für Besucher ist die Klosterstätte das ganze Jahr über frei zugänglich (Eintritt frei).
Mehr Informationen zur Klosterstätte und regelmäßigen Veranstaltungen unter: www.kloster-ihlow.de.
Anmeldungen zu Führungen bei Barbara Ruhr unter Telefon: 04929-89103
Vorstand "Klosterverein Ihlow e.V."
Telefon: 04934 - 63 20
Email: bernhard.buttjer(at)gmx.de
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus in Ihlowerfehn, erbaut im Jahr 1863.
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Reinigungskräfte (m/w/d) im Vertretungsdienst für die kommunalen Einrichtungen.
Details & Bewerbung
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Im Rathaus wird am Mittwoch, den 25. Juni 2025, der bisherige Fotoautomat „Foto Fix“ abgebaut. Am Montag, dem 30. Juni 2025, wird dann die neue „Fotostation PointID“ der Bundesdruckerei installiert.
Während der Übergangszeit sind im Rathaus keine Aufnahmen von Passfotos möglich.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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