Heuballen-Cup
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1. Der Bauantrag wird bei der Gemeinde Ihlow eingereicht. Die Gemeinde Ihlow prüft den Bauantrag hinsichtlich der Belange der Gemeinde Ihlow. Anschließend wird der Bauantrag mit einer entsprechenden Stellungnahme an den Landkreis Aurich weitergeleitet. Dort wird der Antrag mit einem Aktenzeichen versehen und auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, erfolgt eine Benachrichtigung und der Antrag ruht bis zum Eingang der nachzureichenden Papiere. Sind bei der Vorprüfung keine Mängel aufgetaucht bzw. die fehlenden Unterlagen eingetroffen, werden die Stellungnahmen folgender Ämter und Dienststellen eingeholt: Planungsamt, Bauamt, Tiefbauamt, Gewässeraufsicht, Amt für Kreisstraßen und Bauordnungsamt.
2. Bei bestimmten Bauvorhaben sind darüber hinaus noch andere Institutionen zu hören, z.B. das staatliche Gewerbeaufsichtsamt oder das staatliche Wasserwirtschaftsamt, die untere Wasserbehörde, die Feuerwehren etc.
3. Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen fasst das Bauamt diese mit der eigenen technischen und öffentlich rechtlichen Prüfung zusammen und erteilt die Baugenehmigung.
4. Vor der Zustellung der Baugenehmigung darf nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung drei Jahre unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jedoch bis zu drei Jahren verlängert werden. Hierfür sind erneut Gebühren fällig. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich. In diesem Fall muss ein neuer Bauantrag gestellt werden.
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Die neue Folge "Neeis ut Ihlow" - jeden Freitag auf unserer Webseite, Youtube, Facebook und Instagram.
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Anmeldeschluss für die Aufnahme auf die Wartelisten für die Kindergärten und den Krippen ist der 31.01.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Bis einschließlich 01.04.2026 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.
Für die Anmeldung kann unser Online-Formular genutzt werden.
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Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse müssen wir den Ihlow-Cup für die Jugendmannschaften an diesem Wochenende (09.01. – 11.01.2026) kurzfristig absagen.
Der Cup wird auf das Wochenende vom 30.01. – 01.02.2026 verschoben.
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Wie bereits in den Jahren 2012 bis 2025 möchten wir auch im Jahr 2026 wieder eine Ferienbetreuung anbieten. Die Betreuung wird im Jugendzentrum Ihlowerfehn stattfinden.
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ACHTUNG - NEUER TERMIN: Am Samstag, 17. Januar 2026, ab 9 Uhr holen die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Ihlow Ihre alten Weihnachtsbäume ab!
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Was hat das Jahr 2025 in der Gemeinde Ihlow geprägt?
In unserem aktuellen Jahresbericht geben wir einen Überblick über Entwicklungen, Zahlen und Projekte des vergangenen Jahres.
zum Bericht
Betrachtungszeitraum 2021 - 2024: vom Rathaus bis zum Dorfgemeinschaftshaus, vom Feuerwehrgerätehaus bis zum Bürgerhaus.
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Die 3. Arbeitskreissitzung findet statt am: Dienstag, 27.01.2026 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ochtelbur, Fennenstraße 2, 26632 Ihlow-Ochtelbur
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Die Gemeinde Ihlow und der Ortsrat Ihlowerfehn möchte den zentralen Platz in Ihlowerfehn umgestalten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich aktiv einzubringen und ihre Ideen und Vorstellungen zu teilen.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus von Joh. Badberg mit Schmiede
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Der digitale Zwilling und die interaktive Beteiligungskarte sind ab sofort online.
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