
Haltestelle in Ihlow modern und barrierefrei ausgebaut
Ziele: Sicherheit erhöhen und ÖPNV-Attraktivität steigern
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1. Der Bauantrag wird bei der Gemeinde Ihlow eingereicht. Die Gemeinde Ihlow prüft den Bauantrag hinsichtlich der Belange der Gemeinde Ihlow. Anschließend wird der Bauantrag mit einer entsprechenden Stellungnahme an den Landkreis Aurich weitergeleitet. Dort wird der Antrag mit einem Aktenzeichen versehen und auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, erfolgt eine Benachrichtigung und der Antrag ruht bis zum Eingang der nachzureichenden Papiere. Sind bei der Vorprüfung keine Mängel aufgetaucht bzw. die fehlenden Unterlagen eingetroffen, werden die Stellungnahmen folgender Ämter und Dienststellen eingeholt: Planungsamt, Bauamt, Tiefbauamt, Gewässeraufsicht, Amt für Kreisstraßen und Bauordnungsamt.
2. Bei bestimmten Bauvorhaben sind darüber hinaus noch andere Institutionen zu hören, z.B. das staatliche Gewerbeaufsichtsamt oder das staatliche Wasserwirtschaftsamt, die untere Wasserbehörde, die Feuerwehren etc.
3. Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen fasst das Bauamt diese mit der eigenen technischen und öffentlich rechtlichen Prüfung zusammen und erteilt die Baugenehmigung.
4. Vor der Zustellung der Baugenehmigung darf nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung drei Jahre unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jedoch bis zu drei Jahren verlängert werden. Hierfür sind erneut Gebühren fällig. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich. In diesem Fall muss ein neuer Bauantrag gestellt werden.
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