Neeis ut Ihlow
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Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare ebenso wie der Bauherr.
Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Dem Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen die nach der Bauvorlagenverordnung geforderten Unterlagen beigefügt werden. Die Bauvorlagen sind in 3-facher Ausfertigung über die Gemeinde Ihlow beim Landkreis Aurich einzureichen.
In der Regel ist für jede Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich. Bauvorhaben werden hinsichtlich Ihrer Genehmigungserfordernisse wie folgt eingeteilt:
Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen, usw. werden nach der Baugebührenordnung festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einem Landeserlass, unabhängig von den Angaben des Bauherrn. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrages.
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Auf Grund der Lagerkapazitäten können im Zeitraum vom 02.12.2024 bis einschließlich 07.01.2025 keine weiteren Kleiderspenden und Haushaltsartikel entgegengenommen werden.
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Ein Zeichen setzen gegen Gewalt an Frauen, das ist seit vielen Jahren das Ziel des Aktionsbündnisses zum Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
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Ab Montag, 25.11.2024 hängen die Wunschzettel der Kinder anonymisiert am Weihnachtsbaum im Foyer des Rathauses der Gemeinde Ihlow und können dort abgeholt werden.
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Die Gemeinde Ihlow möchte das Engagement der Anwohner zur Unterhaltung der Straßenseitenräume unterstützen. Sie bietet deshalb zwei Wochen für die Anlieferung von Straßenlaub an.
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Die Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test 2024 hat begonnen. Radfahrerinnen und Radfahrer aus Ihlow sind eingeladen, bei der Online-Umfrage auf www.fkt.adfc.de beispielsweise das Sicherheitsgefühl, die Breite der Radwege und die Erreichbarkeit der Ziele mit dem Rad zu bewerten.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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