Bauantrag und Baugenehmigung

Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare ebenso wie der Bauherr.

Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden.

Dem Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen die nach der Bauvorlagenverordnung geforderten Unterlagen beigefügt werden. Die Bauvorlagen sind in 3-facher Ausfertigung über die Gemeinde Ihlow beim Landkreis Aurich einzureichen.

Dem Bauantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Bauantrag
  • Baubeschreibung (Nr. 1) (§ 2 Abs. 4 BauVorlVO)
  • Berechnungen (GRZ, GFZ, umbauter Raum, Wohn- und Nutzflächen, Rohbau- bzw. Herstellungskosten, Nachweis der versiegelten Flächen) (§ 2 Abs. 8 BauVorlVO)
  • Einfacher Lageplan (§ 2 Abs. 2 BauVorlVO)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (§ 2 Abs. 3 BauVorlVO)
  • Erhebungsbogen zur Bautätigkeit

Bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Gebäuden zusätzlich:

  • Betriebsbeschreibung (§ 9 Abs. 2 BauVorlVO)
  • Berechnung der gewerblichen Nutzfläche (§ 2 Abs. 8 BauVorlVO)
  • Ggf. Maschinenaufstellplan

In der Regel ist für jede Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich. Bauvorhaben werden hinsichtlich Ihrer Genehmigungserfordernisse wie folgt eingeteilt:

  1. Verfahrensfreie Baumaßnahmen
  2. Genehmigungsfreie Wohngebäude
  3. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben


Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen, usw. werden nach der Baugebührenordnung festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einem Landeserlass, unabhängig von den Angaben des Bauherrn. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrages.

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