Kastrationsaktion in Ihlow vom 15. - 30. September 2024
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Aus verschiedenen Perspektiven werden die zwölf Ortsteile gezeigt. Diese und die Besonderheiten, die gezeigt werden, vermitteln den Zuschauern einen umfassenden Eindruck. In etwa drei Minuten erhalten Sie einen großartigen Einstieg, um mehr über den Ortsteil zu erfahren und ihn näher kennenzulernen.
Bleiben Sie gespannt und lassen Sie sich von uns auf eine Reise durch unsere Gemeinde mitnehmen. Wir werden die Videos regelmäßig im Monatstakt veröffentlichen - heute beginnen wir mit dem Ortsteil Ostersander.
Mehr über Bangstede erfahren.
Mehr über Barstede erfahren.
Mehr über Ihlowerfehn erfahren.
Mehr über Ihlowerhörn erfahren.
Mehr über Ochtelbur erfahren.
Mehr über Ostersander erfahren.
Mehr über Riepsterhammrich erfahren.
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Hörstationen | Herbstschau | Interfriesisches Frauentreffen
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Die Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH sucht zu sofort in Teilzeit unbefristet (20 Stunden pro Woche) einen Mitarbeiter Housekeeping (w/m/d) für das Gästehaus „Am Ihler Meer“ und das Bürgerhaus in Ihlowerfehn.
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Ab dem 22. Oktober 2024 kann wieder gut erhaltene Winterbekleidung abgegeben werden.
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Grußbotschaft an die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Gemeinde Ihlow zum Nationalfeiertag am 24. August
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Große Freude im Kindergarten „Pusteblume“ Simonswolde – Trettrecker-Spende von Familie Tammen
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Über eine Spende in Höhe von 500 Euro konnte sich die Jugendfeuerwehr am vergangenen Dienstabend freuen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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