Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist als Betreuungsform im familiennahen Umfeld gesetzlich anerkannt und damit gleichrangig mit der Betreuung in einem Kindergarten, einem Hort, einer Krippe. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Die Kindertagespflege ist in drei Formen möglich - für alle drei Formen ist eine öffentliche Förderung vorgesehen:

Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig; daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagesmütter sollen sich dabei ausschließlich um die Kinder und deren Betreuung kümmern.

Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter

Hier wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter betreut. Dabei dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig aufgenommen werden. Vom Jugendamt wird hierzu festgestellt, ob der Haushalt der Tagesmutter für die Betreuung von Kindern geeignet ist.

Kindertagespflege in anderen Räumen

Die Betreuung kann auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Voraussetzung ist, dass
die Räume als „geeignet“ beurteilt werden. Hierzu gehören u.a.

  • ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten,
  • eine anregungsreiche Ausgestaltung,
  • geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien,
  • unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
  • insbesondere für Kleinkinder das Vorhandensein einer Schlafgelegenheit sowie
  • Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen.

Gebühren

Die Tagesbetreuungsperson arbeitet selbstständig. Die Kosten für Kindertagesbetreuung sind von den Eltern selbst zu tragen. Bei Berufstätigkeit der Eltern, einer Ausbildung, Umschulung oder Absolvierung eines Studiums kann beim örtlichen Jugendamt ein Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten gestellt werden. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Regionalteam Süd

Landkreis Aurich - Amt für Kinder, Jugend und Familie

Telefon: 04941 - 16-5204
Fax: 04941 - 165215
Webseite besuchen
Adresse: Kanalstraße Nord 82 (Mühlenhof), 26629 Großefehn

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Videoportrait Ortsteil Ostersander

Videoportrait Ortsteil Ostersander

Wir freuen uns, dass wir in Zusammenarbeit mit Nordsehen TV neue Videos produzieren, in denen die einzelnen Ortsteile unserer Gemeinde vorgestellt werden. Bleiben Sie gespannt und lassen Sie sich von uns auf eine Reise durch unsere Gemeinde mitnehmen. Wir werden die Videos regelmäßig im Monatstakt veröffentlichen - heute beginnen wir mit dem Ortsteil Ostersander.

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die rechtskonforme Begleitung der Vergaben (ohne Erstellung der Leistungsverzeichnisse), allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Vertretung im Bereich Friedhofswesen. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. 

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Anmeldung Osterfeuer

Anmeldung Osterfeuer

Die Anmeldung für das Abbrennen eines Osterfeuers ist jetzt möglich. 

Bis einschließlich 05.04.2023 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.

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