
Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen
Das Land Niedersachsen bietet mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen" eine Unterstützung für Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind.
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Die Kindertagespflege ist als Betreuungsform im familiennahen Umfeld gesetzlich anerkannt und damit gleichrangig mit der Betreuung in einem Kindergarten, einem Hort, einer Krippe. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Die Kindertagespflege ist in drei Formen möglich - für alle drei Formen ist eine öffentliche Förderung vorgesehen:
Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig; daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagesmütter sollen sich dabei ausschließlich um die Kinder und deren Betreuung kümmern.
Hier wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter betreut. Dabei dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig aufgenommen werden. Vom Jugendamt wird hierzu festgestellt, ob der Haushalt der Tagesmutter für die Betreuung von Kindern geeignet ist.
Die Betreuung kann auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Voraussetzung ist, dass
die Räume als „geeignet“ beurteilt werden. Hierzu gehören u.a.
Die Tagesbetreuungsperson arbeitet selbstständig. Die Kosten für Kindertagesbetreuung sind von den Eltern selbst zu tragen. Bei Berufstätigkeit der Eltern, einer Ausbildung, Umschulung oder Absolvierung eines Studiums kann beim örtlichen Jugendamt ein Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten gestellt werden. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
Landkreis Aurich - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Telefon: 04941 - 16-5204
Fax: 04941 - 165215
Webseite besuchen
Adresse: Kanalstraße Nord 82 (Mühlenhof), 26629 Großefehn
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Wir freuen uns, dass wir in Zusammenarbeit mit Nordsehen TV neue Videos produzieren, in denen die einzelnen Ortsteile unserer Gemeinde vorgestellt werden. Bleiben Sie gespannt und lassen Sie sich von uns auf eine Reise durch unsere Gemeinde mitnehmen. Wir werden die Videos regelmäßig im Monatstakt veröffentlichen - heute beginnen wir mit dem Ortsteil Ostersander.
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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung des Fachbereiches II - Gemeindeentwicklung, Energie und Umwelt (m/w/d). Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die rechtskonforme Begleitung der Vergaben (ohne Erstellung der Leistungsverzeichnisse), allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Vertretung im Bereich Friedhofswesen. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
weitere Informationen & Online-Bewerbung
Aktion der Jugendfeuerwehr zum Umweltschutz | Plattdeutscher Lesewettbewerb an der IGS Ihlow | Wolf in Ihlow
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Die Arbeiten am und um den Spielplatz scheinen abgeschlossen zu sein. Doch es fehlen noch Abnahmen vom TÜV-Nord, bevor der Spielplatz freigegeben werden darf. Dies wird aller Voraussicht nach im Mai der Fall sein.
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Die Anmeldung für das Abbrennen eines Osterfeuers ist jetzt möglich.
Bis einschließlich 05.04.2023 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.
zur Anmeldung