Heuballen-Cup
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Die Kindertagespflege ist als Betreuungsform im familiennahen Umfeld gesetzlich anerkannt und damit gleichrangig mit der Betreuung in einem Kindergarten, einem Hort, einer Krippe. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Die Kindertagespflege ist in drei Formen möglich - für alle drei Formen ist eine öffentliche Förderung vorgesehen:
Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig; daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagesmütter sollen sich dabei ausschließlich um die Kinder und deren Betreuung kümmern.
Hier wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter betreut. Dabei dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig aufgenommen werden. Vom Jugendamt wird hierzu festgestellt, ob der Haushalt der Tagesmutter für die Betreuung von Kindern geeignet ist.
Die Betreuung kann auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Voraussetzung ist, dass
die Räume als „geeignet“ beurteilt werden. Hierzu gehören u.a.
Die Tagesbetreuungsperson arbeitet selbstständig. Die Kosten für Kindertagesbetreuung sind von den Eltern selbst zu tragen. Bei Berufstätigkeit der Eltern, einer Ausbildung, Umschulung oder Absolvierung eines Studiums kann beim örtlichen Jugendamt ein Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten gestellt werden. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
Landkreis Aurich - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Telefon: 04941 - 16-5204
Fax: 04941 - 165215
Webseite besuchen
Adresse: Kanalstraße Nord 82 (Mühlenhof), 26629 Großefehn
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Die neue Folge "Neeis ut Ihlow" - jeden Freitag auf unserer Webseite, Youtube, Facebook und Instagram.
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Anmeldeschluss für die Aufnahme auf die Wartelisten für die Kindergärten und den Krippen ist der 31.01.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Bis einschließlich 01.04.2026 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.
Für die Anmeldung kann unser Online-Formular genutzt werden.
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Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse müssen wir den Ihlow-Cup für die Jugendmannschaften an diesem Wochenende (09.01. – 11.01.2026) kurzfristig absagen.
Der Cup wird auf das Wochenende vom 30.01. – 01.02.2026 verschoben.
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Wie bereits in den Jahren 2012 bis 2025 möchten wir auch im Jahr 2026 wieder eine Ferienbetreuung anbieten. Die Betreuung wird im Jugendzentrum Ihlowerfehn stattfinden.
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ACHTUNG - NEUER TERMIN: Am Samstag, 17. Januar 2026, ab 9 Uhr holen die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Ihlow Ihre alten Weihnachtsbäume ab!
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Was hat das Jahr 2025 in der Gemeinde Ihlow geprägt?
In unserem aktuellen Jahresbericht geben wir einen Überblick über Entwicklungen, Zahlen und Projekte des vergangenen Jahres.
zum Bericht
Betrachtungszeitraum 2021 - 2024: vom Rathaus bis zum Dorfgemeinschaftshaus, vom Feuerwehrgerätehaus bis zum Bürgerhaus.
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Die 3. Arbeitskreissitzung findet statt am: Dienstag, 27.01.2026 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ochtelbur, Fennenstraße 2, 26632 Ihlow-Ochtelbur
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Die Gemeinde Ihlow und der Ortsrat Ihlowerfehn möchte den zentralen Platz in Ihlowerfehn umgestalten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich aktiv einzubringen und ihre Ideen und Vorstellungen zu teilen.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus von Joh. Badberg mit Schmiede
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Der digitale Zwilling und die interaktive Beteiligungskarte sind ab sofort online.
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