Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist als Betreuungsform im familiennahen Umfeld gesetzlich anerkannt und damit gleichrangig mit der Betreuung in einem Kindergarten, einem Hort, einer Krippe. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Die Kindertagespflege ist in drei Formen möglich - für alle drei Formen ist eine öffentliche Förderung vorgesehen:

Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig; daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagesmütter sollen sich dabei ausschließlich um die Kinder und deren Betreuung kümmern.

Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter

Hier wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter betreut. Dabei dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig aufgenommen werden. Vom Jugendamt wird hierzu festgestellt, ob der Haushalt der Tagesmutter für die Betreuung von Kindern geeignet ist.

Kindertagespflege in anderen Räumen

Die Betreuung kann auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Voraussetzung ist, dass
die Räume als „geeignet“ beurteilt werden. Hierzu gehören u.a.

  • ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten,
  • eine anregungsreiche Ausgestaltung,
  • geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien,
  • unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
  • insbesondere für Kleinkinder das Vorhandensein einer Schlafgelegenheit sowie
  • Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen.

Gebühren

Die Tagesbetreuungsperson arbeitet selbstständig. Die Kosten für Kindertagesbetreuung sind von den Eltern selbst zu tragen. Bei Berufstätigkeit der Eltern, einer Ausbildung, Umschulung oder Absolvierung eines Studiums kann beim örtlichen Jugendamt ein Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten gestellt werden. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Regionalteam Süd

Landkreis Aurich - Amt für Kinder, Jugend und Familie

Telefon: 04941 - 16-5204
Fax: 04941 - 165215
Webseite besuchen
Adresse: Kanalstraße Nord 82 (Mühlenhof), 26629 Großefehn

Aktuelles aus Ihlow

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Wir suchen Verstärkung!

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Zum 01.08.2025 sucht die Gemeinde Ihlow in zunächst bis zum 31.07.2026 befristeter Beschäftigung einen Erzieher (m/w/d)  für den Einsatz in der Krippe „Dat Krabbelhuus“ Weene und einen Erzieher (m/w/d) für den Einsatz im Kindergarten „ Pusteblume“ Simonswolde.

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Wir suchen Verstärkung!

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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Schulsekretär (m/w/d) für die Hermann-Tempel-Schule IGS Ihlow.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 15,00 Wochenstunden. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

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Wir suchen Verstärkung!

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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den Dienst im Vorzimmer des Bürgermeisters.

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30,00 Stunden. 

 

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Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

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Entgegen der ursprünglichen Planung bleibt der Fotoautomat im Rathaus der Gemeinde Ihlow nun doch bis Ende Juni 2025 in Betrieb. Grund dafür ist eine Übergangsregelung: Noch bis zum 31. Juli dürfen Passbilder auch in Papierform abgegeben werden.

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Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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