Verfahrensfreie Baumaßnahmen

Diverse bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Verfahrensfreie Baumaßnehmen (§60  der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit dem Anhang zur NBauO) sind z.B.:

  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis zu einer Größe von 40 m³, im Außenbereich nur bis 20 m³ Bruttorauminhalt, die weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen
  • Garagen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche, außer im Außenbereich
  • Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche und nicht mehr als 3,00 m Tiefe
  • Einfriedungen (Zäune, Mauern) bis zu einer Höhe von 2,00 m über der Geländeoberfläche, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines maximal 50 m entfernten Gebäudes
  • Werbeanlagen bis zu einer Gesamtansichtsfläche von 1,00 m²
  • Herstellung von Öffnungen für Fenster und Türen in bereits fertiggestellten Wohngebäuden
  • Auswechslung der Dacheindeckung
  • Verklinkerungen


[Die abschließende Auflistung verfahrensfreier Baumaßnahmen ist dem Anhang zur NBauO zu entnehmen. Es ist zu beachten, dass auch verfahrensfreie Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen müssen (z.B. Grenzabstände, Festsetzungen eines Bebauungsplanes).]


Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Aurich

Frau Ehmen

Telefon: 04941/16-6066
Email: dehmen(at)landkreis-aurich.de


Aktuelles aus Ihlow

Alle Nachrichten ansehen
Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Am 13. Januar 2025 stellt die Gemeinde Ihlow allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen Grundsteuerbescheid aus. Eine Übersichtsseite mit Informationen und häufigen Fragen zur Grundsteuerreform steht hier zur Verfügung.

weiterlesen

Das Jahr 2024 der Gemeinde Ihlow

Das Jahr 2024 der Gemeinde Ihlow

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu, und es ist Zeit, auf ein ereignisreiches Jahr in unserer Gemeinde zurückzublicken. Unser Jahresbericht 2024 steht bereit und fasst die wichtigsten Entwicklungen und Projekte zusammen.

zum Jahresbericht

Ländliche Entwicklung mit LEADER

Ländliche Entwicklung mit LEADER

LEADER ist ein zentrales Förderprogramm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Europäische Union unterstützt mit dem LEADER-Ansatz seit 1991 modellhafte Projekte im ländlichen Raum.

weiterlesen