Personalausweis, Reisepass
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Ihlow Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Ihlow gestellt werden, weil eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Auch für das Erfassen der Fingerabdrücke ist das persönliche Erscheinen unumgänglich. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für den Reisepassantrag die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Für den Personalausweis wird diese nur dann benötigt, wenn der Antragsteller / die Antragstellerin das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Gültigkeitsdauer der Dokumente beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind Personen, die bei der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier beschränkt sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.
Hinweis:
Die alten Dokumente sind bei der Abholung des neuen Dokumentes einzuziehen. Sie können auch entwertet und dem Inhaber wieder ausgehändigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Personaldokumente werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach der dortigen Auslastung. Der Richtwert liegt bei ca. 2-3 Wochen.
Längere Bearbeitungszeiten sind nicht ausgeschlossen. Die Gemeinde Ihlow hat auf diesen Zeitablauf keinen Einfluss.
In dringenden Fällen kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Dieser liegt dann innerhalb von 72 Stunden (drei Werktagen) im Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Ebenso besteht die Möglichkeit zum Ausstellen eines vorläufigen Personalausweises. Dieser kann dem Antragsteller / der Antragstellerin sofort ausgehändigt werden. Die Gültigkeit beträgt drei Monate.
Abholung
Der Antragsteller / die Antragstellerin erhält eine schriftliche Benachrichtigung, sobald das Dokument im Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt. Durch eine schriftliche Vollmacht kann sich die betreffende Person bei der Abholung des Reisepasses vertreten lassen, die Abholung des Personalausweises kann nur durch den Antragsteller / die Antragstellerin persönlich erfolgen.
Informationen zum neuen Personalausweis
Der am 01. November 2010 eingeführte neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Chip, welcher neben den persönlichen auch die biometrischen Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) des Ausweisinhabers enthält. Der neue Personalausweis im Format einer Scheckkarte bietet dadurch neue Funktionen und Einsatzmöglichkeiten in der Onlinewelt.
Unter diesem Link erhalten Sie ausführliche Informationen über den neuen Personalausweis und seine Funktionen.
Kinderreisepass
Für Kinder unter 12 Jahren wird in der Regel ein Kinderreisepass beantragt. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit ist jeweils für ein Jahr möglich. Es wird die Zustimmung beider Elternteile benötigt.
Da das Dokument direkt im Bürgerbüro ausgestellt wird, entfällt die Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen. Das Dokument kann sofort ausgehändigt werden.
Notwendige Unterlagen für alle Dokumente
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- das alte Dokument, auch wenn es abgelaufen ist
- Geburts- oder Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
Gebühren
Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 22,80 € |
Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 37,00 € |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 37,50 € |
Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 60,00 € |
Reisepass im Expressverfahren (zuzüglich der normalen Gebühr für den Reisepass) | 32,00 € |
vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
Kinderreisepass | 13,00 € |
Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses | 6,00 € |
Die Gebühr ist jeweils bei der Beantragung zu entrichten.
(Die Bezahlung per EC-Karte ist möglich.)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung