An- und Ummeldung des Wohnsitzes

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG).

Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis (ggflls. Reisepass und Kinderreisepass) aller meldepflichtigen Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch

Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.

Alle Formulare zur An- und Ummeldung finden Sie in unseren Downloads

(An-, Ab-, Ummeldung, Vollmacht und Wohnungsgeberbestätigung)

Hinweis:

Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist mit § 19 die Mitwirkungspflicht des Vermieters. Meldepflichtige Personen müssen bei jedem Einzug (in seltenen Fällen auch beim Auszug) eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese muss der Wohnungsgeber den Mietern entsprechend ausfüllen und unterschreiben.

Wohnungsgeber sind insbesondere Vermieter (Eigentümer) oder von ihnen Beauftragte, z.B. Hausverwaltungen. Es können aber auch Hauptmieter sein, die eine Wohnung untervermieten. Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung sowie
  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Hier finden Sie das entsprechende Formular zum Download.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Ihr Team im Bürgerbüro

Stephanie Ubben (Leitung), Jannette Fleßner und Elke Sinnen-Wöhrle

Telefon: 04929 - 89-0
Fax: 04929/89-118
Email: buergerbuero(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow

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