An- und Ummeldung des Wohnsitzes

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG).

Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis (ggflls. Reisepass und Kinderreisepass) aller meldepflichtigen Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch

Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.

Alle Formulare zur An- und Ummeldung finden Sie in unseren Downloads

(An-, Ab-, Ummeldung, Vollmacht und Wohnungsgeberbestätigung)

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Melden Sie Ihren Wohnsitz bequem online um - schnell, einfach und ohne Behördengang. Nach der Anmeldung erhalten Sie direkt eine digitale Meldebestätigung. Gleichzeitig können Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte aktualisieren. Am einfachsten erledigen Sie alles mit Ihrem Smartphone - jederzeit und von überall.

zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

 

Hinweis:

Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist mit § 19 die Mitwirkungspflicht des Vermieters. Meldepflichtige Personen müssen bei jedem Einzug (in seltenen Fällen auch beim Auszug) eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese muss der Wohnungsgeber den Mietern entsprechend ausfüllen und unterschreiben.

Wohnungsgeber sind insbesondere Vermieter (Eigentümer) oder von ihnen Beauftragte, z.B. Hausverwaltungen. Es können aber auch Hauptmieter sein, die eine Wohnung untervermieten. Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung sowie
  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Hier finden Sie das entsprechende Formular zum Download.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Ihr Team im Bürgerbüro

Stephanie Ubben (Leitung), Jannette Fleßner und Elke Sinnen-Wöhrle

Telefon: 04929 - 89-0
Fax: 04929/89-118
Email: buergerbuero(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).

Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.

Details & Bewerbung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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