
Haltestelle in Ihlow modern und barrierefrei ausgebaut
Ziele: Sicherheit erhöhen und ÖPNV-Attraktivität steigern
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Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG).
Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Alle Formulare zur An- und Ummeldung finden Sie in unseren Downloads
(An-, Ab-, Ummeldung, Vollmacht und Wohnungsgeberbestätigung)
Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist mit § 19 die Mitwirkungspflicht des Vermieters. Meldepflichtige Personen müssen bei jedem Einzug (in seltenen Fällen auch beim Auszug) eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese muss der Wohnungsgeber den Mietern entsprechend ausfüllen und unterschreiben.
Wohnungsgeber sind insbesondere Vermieter (Eigentümer) oder von ihnen Beauftragte, z.B. Hausverwaltungen. Es können aber auch Hauptmieter sein, die eine Wohnung untervermieten. Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
Hier finden Sie das entsprechende Formular zum Download.
Bürgerbüro
Telefon: 04929 - 89-0
Fax: 04929/89-118
Email: buergerbuero(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow
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