Neeis ut Ihlow
BalWin 2 | Erste Hälfte der Amtszeit | Grenzübergreifender friesischer Kulturaustausch
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Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG).
Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Alle Formulare zur An- und Ummeldung finden Sie in unseren Downloads
(An-, Ab-, Ummeldung, Vollmacht und Wohnungsgeberbestätigung)
Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist mit § 19 die Mitwirkungspflicht des Vermieters. Meldepflichtige Personen müssen bei jedem Einzug (in seltenen Fällen auch beim Auszug) eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese muss der Wohnungsgeber den Mietern entsprechend ausfüllen und unterschreiben.
Wohnungsgeber sind insbesondere Vermieter (Eigentümer) oder von ihnen Beauftragte, z.B. Hausverwaltungen. Es können aber auch Hauptmieter sein, die eine Wohnung untervermieten. Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
Hier finden Sie das entsprechende Formular zum Download.
Stephanie Ubben (Leitung), Jannette Fleßner und Elke Sinnen-Wöhrle
Telefon: 04929 - 89-0
Fax: 04929/89-118
Email: buergerbuero(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow
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Bei zwei Terminen wurden 26 Mitglieder aus allen fünf Ortsfeuerwehren in den Bereichen Atemschutz im Brandeinsatz und Technische Hilfeleistung bei schweren Verkehrsunfällen geschult.
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Hinweise und Antrag auf Durchführung
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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Unterstützungskraft zum Einsatz am Ihler Meer.Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
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