Entwässerung in Ostfriesland

Entwässerung ist in Ostfriesland - bedingt durch seine Lage - ein wichtiges Thema. Eine intakte Entwässerung unserer Grundstücke und unserer Landschaft ist sehr wichtig und sollte uns allen am Herzen liegen.

In Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreis Aurich als Ansprechpartner und Genehmigungsbehörde ist die Gemeinde Ihlow bemüht, für ihre Einwohner die besten Voraussetzungen zu schaffen.


Kleinkläranlage

Anträge zur Anzeige zum Bau einer Kleinkläranlage mit bauaufsichtlicher Zulassung sowie zum Weiterbetrieb bzw. zur Nachrüstung der jeweiligen Anlage sind mit den erforderlichen Unterlagen über die Gemeinde Ihlow an den Landkreis Aurich zu richten.


Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Aurich

Herr Heiko Weinstock

Telefon: 04941/16-6655
Email: hweinstock(at)landkreis-aurich.de


Teilverohrung Grundstückszufahrt

Für die Teilverrohrung eines Gewässer II. oder III. Ordnung zur Herstellung einer Grundstückszufahrt bis zu einer Länge von 6 m ist ein Antrag nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) zu stellen. Dieser ist mit den erforderlichen Unterlagen ebenfalls über die Gemeinde an den Landkreis Aurich zu richten.


Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Aurich

Frau Spliesgart

Telefon: 04941/16-6628
Email: aspliesgart(at)landkreis-aurich.de


Gewässerschau

Für Gewässer mit einer besonderen Bedeutung für die Gesamtentwässerung, die sogenannten Schaugräben, wird alljährlich eine Gewässerschau durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Gewässer III. Ordnung, die nicht von den Entwässerungsverbänden gereinigt werden.

Im Frühherbst erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung durch die Gemeinde mit der Aufforderung zur Reinigung dieser Gewässer und Ankündigung der anschließenden Gewässerschau. Die Gewässerschau erfolgt durch Mitglieder der jeweiligen Ortsräte.

Unterhaltungssäumige werden von der Gemeinde aufgefordert, in einer angemessenen Frist die Reinigung der Gewässer vorzunehmen. Sollte bis zur Durchführung der Nachschau durch die Schaukommission die Reinigung nicht erfolgt sein, werden die Unterhaltungspflichtigen mit einem kostenpflichtigen Bescheid vom Landkreis zur Gewässerunterhaltung aufgefordert. Anschließend erfolgt eine erneute Nachschau durch den Landkreis Aurich.
 

Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Aurich

Herr Gerold Janssen

Telefon: 04941 / 16-6625
Email: gjanssen(at)landkreis-aurich.de

Frau Steffi Wilts

Telefon: 04941 / 16-6627
Email: swilts(at)landkreis-aurich.de


Formulare


Ihr Ansprechpartner bei der Gemeinde Ihlow

Neues Rathaus in Ihlowerfehn

Herr Tammo Vüst

Telefon: 04929/89-321
Email: tvuest(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow Zimmer 015

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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

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