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E-Rechnungen sind Rechnungen in einem standardisierten Datei-Format. Im Gegensatz zu klassischen Papier- oder PDF-Rechnungen, die bei jedem Unternehmen individuell gestaltet sind, vereinfachen standardisierte E-Rechnungen die Verarbeitung im Rathaus.
Bestimmte Elemente, die jede Rechnung mit sich bringen, wie z.B. das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer oder auch der Rechnungsbetrag sind in E-Rechnungen immer an den gleichen Stellen zu finden – unabhängig vom Lieferanten.
Durch diese Standardisierung kann Software die Weiterverarbeitung vereinfachen. Werte, wie z.B. der Rechungsbetrag oder die Rechnungsnummer können automatisch ausgelesen werden. Das erleichtert auch in der Gemeinde Ihlow die Arbeit. Hier werden monatlich knapp 600 Rechnungen bearbeitet.
Im Jahr 2017 einigte sich der IT-Planungsrat auf den Standard „X-Rechnung“. Seit dem Jahr 2020 ist die Akzeptanz von E-Rechnungen für Behörden verpflichtend.
Das bedeutet, dass Rechnungen zwar auch auf den klassischen Wegen zugestellt werden können, Behörden jedoch zusätzlich die Möglichkeit schaffen müssen, E-Rechnungen im Standard X-Rechnung zu akzeptieren.
Die Gemeinde Ihlow hat im Jahr 2020 eine Anbindung an die zentrale ePoststelle des Landes Niedersachsen geschaffen. Über die zentrale ePoststelle können Rechnungen an die Gemeinde zugestellt werden. Gleichzeitig können E-Rechnungen dort auch erstellt werden.
Zusätzlich können E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD E-Mail an e-rechnung(at)ihlow.de gesendet werden.
Die Leitweg – ID der Gemeinde Ihlow lautet 034520012012-0-16
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