Neeis ut Ihlow
Entwässerung in Simonswolde | Wasserstoffleitung durch Ihlow | Senioren-WG in Westerende | Neue Auszubildende
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Die gesamte Fläche zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnkante ist an jeder straßenanliegenden Seite des Grundstücks von Laub, Krautwuchs, Schmutz, Papier und sonstigem Unrat freizuhalten. Hierzu zählen auch die Gosse und die Gosseneinläufe oberhalb des Gitters.
Verkehrsgefährdender oder grober Schmutz wie Hundekot, Erdkrusten, Bauabfälle, Brennstoffe und anderer Abfall sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen.
Ausnahme: die Gossen in der Friesenstraße (L 1) werden durch die Gemeinde gereinigt.
Der Pflanzenbeschnitt von Gewächsen, die sich auf dem Grundstück befinden, gehört auch zur Reinigungspflicht!
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder deren Gleichgestellte sind verpflichtet, die Reinigung der unten genannten Straßenbestandteile der an das Grundstück grenzenden Straßen durchzuführen.
Im Winter muss ein Streifen von 1,2 Meter Breite (Skizzen) gefahrlos begehbar sein.
Das gilt auch, wenn zwischen Straße und Grundstück öffentliche Anlagen wie Gräben, Böschungen oder Grünstreifen vorhanden sind.
Zu reinigende Straßenbestandteile:
Gefahrenabwehr:
Von Grundstücken und Häusern, die an den öffentlichen Straßenraum grenzen, dürfen keine Gefahren ausgehen!
Dazu zählen z.B. Äste von morschen Bäumen, angestauter Schnee auf Dächern, Eiszapfen oder Stacheldraht und scharfkantige Gegenstände, wenn Verletzungsgefahr für Menschen und Tiere besteht.
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Die Briefwahlunterlagen können online beantragt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.
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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).
Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.
Details & Bewerbung
Fundstück aus dem Dorfarchiv: Klappbrücke in den 50er Jahren
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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