Straßenreinigung

Faustregeln für die Straßenreinigung

Die gesamte Fläche zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnkante ist an jeder straßenanliegenden Seite des Grundstücks von Laub, Krautwuchs, Schmutz, Papier und sonstigem Unrat freizuhalten. Hierzu zählen auch die Gosse und die Gosseneinläufe oberhalb des Gitters.

Verkehrsgefährdender oder grober Schmutz wie Hundekot, Erdkrusten, Bauabfälle, Brennstoffe und anderer Abfall sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen.

Ausnahme: die Gossen in der Friesenstraße (L 1) werden durch die Gemeinde gereinigt.

Der Pflanzenbeschnitt von Gewächsen, die sich auf dem Grundstück befinden, gehört auch zur Reinigungspflicht!


Wer ist wofür verantwortlich?

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder deren Gleichgestellte sind verpflichtet, die Reinigung der unten genannten Straßenbestandteile der an das Grundstück grenzenden Straßen durchzuführen.

Im Winter muss ein Streifen von 1,2 Meter Breite (Skizzen) gefahrlos begehbar sein.

Das gilt auch, wenn zwischen Straße und Grundstück öffentliche Anlagen wie Gräben, Böschungen oder Grünstreifen vorhanden sind.

Zu reinigende Straßenbestandteile:

  • Gehwege und kombinierte Geh- und Radwege
  • Alle von Fußgänger benutzten Flächen
  • Kantenstein, Gosse und Gosseneinlauf (Gully) oberhalb des Gitters
  • Hydranten und Löschwasserbrunnenanschlüsse
  • Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen
  • Böschungen, Gräben und deren Verrohrungen

Gefahrenabwehr:
Von Grundstücken und Häusern, die an den öffentlichen Straßenraum grenzen, dürfen keine Gefahren ausgehen!

Dazu zählen z.B. Äste von morschen Bäumen, angestauter Schnee auf Dächern, Eiszapfen oder Stacheldraht und scharfkantige Gegenstände, wenn Verletzungsgefahr für Menschen und Tiere besteht.


Umfang der Reinigung

Umfang der Reinigung

Aktuelles aus Ihlow

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Das Rathaus der Gemeinde Ihlow bleibt am Montag, 02.10.2023 - dem Brückentag vor dem Tag der Deutschen Einheit - geschlossen.  

Wir bitten um Beachtung. 

Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht in unbefristeter oder in zunächst bis zum 31.07.2024 befristeter Beschäftigung jeweils einen Erzieher (m/w/d) für den Einsatz in einer Krippengruppe der Kindertagesstätte „Meerhuuske“ Ihlowerfehn, in einer Krippengruppe der Kindertagesstätte „Zwergennest“ Riepe und in einer Kindergartengruppe der Kindertagesstätte „Kornblume“ Westerende.

weitere Informationen zu den Stellen

Kleiderkammer am 3. Oktober 2023 geschlossen

Kleiderkammer am 3. Oktober 2023 geschlossen

Am Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober 2023 bleibt die Kleiderkammer geschlossen! 

Am 10. Oktober 2023 in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr ist die Kleiderkammer wieder geöffnet.

Ab dem 10. Oktober 2023 wird wieder Winterbekleidung angenommen.

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