Abgrenzungs- und Außenbereichssatzungen der Gemeinde Ihlow

Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne, Abgrenzungs- und Außenbereichssatzungen der Gemeinde Ihlow.

Die Bebauungspläne sind nach Ortsteilen sortiert.

Eine Übersichtskarte der Bebauungspläne und Satzungen können Sie hier herunterladen.


Satzungen für den Innenbereich § 34 BauGB

SatzungDownload
Übersicht Satzungen für den Innenbereich § 34 BauGBDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 1, OT.  OchtelburDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 2,  OT. Barstede, W.-Holzloog - sh. auch ErweiterungenDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 2, 1. ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 2, 2. ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 2, 3. ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 3, OT. W.-HolzloogDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 4  OT. Bangstede, sh. auch ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 4, 1. ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 5  OT. IhlowerhörnDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 5, 1. ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 10, OT. IhlowerfehnDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 11, OT. Ihlowerhörn, sh. auch Satzung Nr. 22bDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 12, OT. OchtelburDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 13, OT. W.-KirchloogDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 14, OT. W.-KirchloogDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 16  OT. Ihlowerfehn, sh. 1. ÄnderungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 16, OT. Ihlowerfehn, 1. ÄnderungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 20, OT. LudwigsdorfDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 21 OT. Simonswolde, sh. 1. ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 21, OT. Simonswolde, 1. ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 22a, OT. BarstedeDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 22b, OT. Ihlowerhörn, sh. auch Satzung Nr. 11Download
Abgrenzungssatzung Nr. 24 OT. W.-Kirchloog, sh auch 1. ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 24, OT. W.-Kirchloog, 1. ErweiterungDownload
Abgrenzungssatzung Nr. 28, OT. W.-KirchloogDownload

Satzungen für den Außenbereich § 35 BauGB

SatzungDownload
Übersicht Satzungen für den Außenbereich (§ 35 BauGB)Download
OT. Ludwigsdorf, Dimtweg -östlich- (tlw.)Download
OT. Ludwigsdorf, Mißgunster Weg pp. (tlw.)Download
OT. Ludwigsdorf, W.-Kirchloog Münkeweg (tlw.), Wiesenweg (tlw.), tlw. aufgehoben, sh. 1. ErweiterungDownload
OT. Ostersander, Zum Sandstich (tlw.), Neulandsweg (tlw.)Download
OT. W.-Holzloog, Holzlooger Str. (tlw.)Download
OT. W.-Holzloog, Werringer Str. (tlw.), Herrenhüttenweg (tlw.)Download
OT. W.-Kirchloog, Münkeweg, Wiesenwegg (tlw.), 1. ErweiterungDownload

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Neues Rathaus in Ihlowerfehn

Bernd Gronewold

Telefon: 04929/89-317
Email: bgronewold(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow Zimmer:013

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Wir suchen Verstärkung!

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Zum 01.08.2025 sucht die Gemeinde Ihlow in zunächst bis zum 31.07.2026 befristeter Beschäftigung einen Erzieher (m/w/d)  für den Einsatz in der Krippe „Dat Krabbelhuus“ Weene und einen Erzieher (m/w/d) für den Einsatz im Kindergarten „ Pusteblume“ Simonswolde.

Details & Bewerbung

Wir suchen Verstärkung!

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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Schulsekretär (m/w/d) für die Hermann-Tempel-Schule IGS Ihlow.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 15,00 Wochenstunden. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Details & Bewerbung

Wir suchen Verstärkung!

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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den Dienst im Vorzimmer des Bürgermeisters.

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30,00 Stunden. 

 

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Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

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Entgegen der ursprünglichen Planung bleibt der Fotoautomat im Rathaus der Gemeinde Ihlow nun doch bis Ende Juni 2025 in Betrieb. Grund dafür ist eine Übergangsregelung: Noch bis zum 31. Juli dürfen Passbilder auch in Papierform abgegeben werden.

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Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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