Heuballen-Cup
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1. Das Abbrennen von Osterfeuern bedarf der Anzeige bei der Gemeinde. Die angemeldeten Feuer werden dann der Einsatzleitstelle gemeldet, so können Fehlalarme vermieden werden. Zu melden ist der Ort des Osterfeuers und mindestens ein Ansprechpartner/in mit Telefon bzw. Handy-Nr.
2. Osterfeuer dürfen generell nicht abgebrannt und für Osterfeuer bestimmtes Brennmaterial darf generell nicht abgelagert werden:
3. Beim Abbrennen von Osterfeuern außerhalb dieser Gebiete sind entsprechende Mindestabstände einzuhalten:
4. Als Brennmaterial darf nur Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Andere Materialien dürfen nicht verwendet werden. Flüssigbrennstoffe oder Abfälle zum Entfachen bzw. Unterhalten des Feuers dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.
5. Das Material soll nicht länger als 14 Tage vor Ostersamstag zusammengetragen werden. Am Ostersamstag ist die Feuerstelle aufzuschichten. Dieses Umsetzen dient dazu, dass ungeeignete Stoffe aussortiert werden und Tiere, die dort Unterschlupf gesucht haben, flüchten können.
6. Für das Osterfeuer sind entsprechend ausreichende Vorkehrungen für den Brandschutz zu treffen. Eine ausreichende Anzahl von Personen hat das Feuer so lange zu beaufsichtigen und zu kontrollieren, bis das Feuer völlig erloschen ist.
7. Die Gemeinde kann das Abbrennen von Osterfeuern durch öffentliche Bekanntmachungen ganz oder teilweise untersagen, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist (starker Wind, extrem trockene Witterung etc.)
8. Bei Zuwiderhandlung der vorgenannten Hinweise, wird der Verantwortliche zum Schadenersatz herangezogen und hat die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu tragen!
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Die neue Folge "Neeis ut Ihlow" - jeden Freitag auf unserer Webseite, Youtube, Facebook und Instagram.
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Anmeldeschluss für die Aufnahme auf die Wartelisten für die Kindergärten und den Krippen ist der 31.01.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Bis einschließlich 01.04.2026 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden.
Für die Anmeldung kann unser Online-Formular genutzt werden.
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Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse müssen wir den Ihlow-Cup für die Jugendmannschaften an diesem Wochenende (09.01. – 11.01.2026) kurzfristig absagen.
Der Cup wird auf das Wochenende vom 30.01. – 01.02.2026 verschoben.
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Wie bereits in den Jahren 2012 bis 2025 möchten wir auch im Jahr 2026 wieder eine Ferienbetreuung anbieten. Die Betreuung wird im Jugendzentrum Ihlowerfehn stattfinden.
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ACHTUNG - NEUER TERMIN: Am Samstag, 17. Januar 2026, ab 9 Uhr holen die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Ihlow Ihre alten Weihnachtsbäume ab!
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Was hat das Jahr 2025 in der Gemeinde Ihlow geprägt?
In unserem aktuellen Jahresbericht geben wir einen Überblick über Entwicklungen, Zahlen und Projekte des vergangenen Jahres.
zum Bericht
Betrachtungszeitraum 2021 - 2024: vom Rathaus bis zum Dorfgemeinschaftshaus, vom Feuerwehrgerätehaus bis zum Bürgerhaus.
zum Energiebericht
Die 3. Arbeitskreissitzung findet statt am: Dienstag, 27.01.2026 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ochtelbur, Fennenstraße 2, 26632 Ihlow-Ochtelbur
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Die Gemeinde Ihlow und der Ortsrat Ihlowerfehn möchte den zentralen Platz in Ihlowerfehn umgestalten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich aktiv einzubringen und ihre Ideen und Vorstellungen zu teilen.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus von Joh. Badberg mit Schmiede
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Der digitale Zwilling und die interaktive Beteiligungskarte sind ab sofort online.
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