Neeis ut Ihlow
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1. Das Abbrennen von Osterfeuern bedarf der Anzeige bei der Gemeinde. Die angemeldeten Feuer werden dann der Einsatzleitstelle gemeldet, so können Fehlalarme vermieden werden. Zu melden ist der Ort des Osterfeuers und mindestens ein Ansprechpartner/in mit Telefon bzw. Handy-Nr.
2. Osterfeuer dürfen generell nicht abgebrannt und für Osterfeuer bestimmtes Brennmaterial darf generell nicht abgelagert werden:
3. Beim Abbrennen von Osterfeuern außerhalb dieser Gebiete sind entsprechende Mindestabstände einzuhalten:
4. Als Brennmaterial darf nur Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Andere Materialien dürfen nicht verwendet werden. Flüssigbrennstoffe oder Abfälle zum Entfachen bzw. Unterhalten des Feuers dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.
5. Das Material soll nicht länger als 14 Tage vor Ostersamstag zusammengetragen werden. Am Ostersamstag ist die Feuerstelle aufzuschichten. Dieses Umsetzen dient dazu, dass ungeeignete Stoffe aussortiert werden und Tiere, die dort Unterschlupf gesucht haben, flüchten können.
6. Für das Osterfeuer sind entsprechend ausreichende Vorkehrungen für den Brandschutz zu treffen. Eine ausreichende Anzahl von Personen hat das Feuer so lange zu beaufsichtigen und zu kontrollieren, bis das Feuer völlig erloschen ist.
7. Die Gemeinde kann das Abbrennen von Osterfeuern durch öffentliche Bekanntmachungen ganz oder teilweise untersagen, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist (starker Wind, extrem trockene Witterung etc.)
8. Bei Zuwiderhandlung der vorgenannten Hinweise, wird der Verantwortliche zum Schadenersatz herangezogen und hat die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu tragen!
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Die Briefwahlunterlagen können online beantragt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.
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Im Rahmen der Aktion „Woche ohne Auto“ werden drei Familien gesucht, die ihren Alltag vom 16. bis 22. September 2026 eine Woche lang ohne eigenes Auto gestalten möchten.
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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).
Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.
Details & Bewerbung
Fundstück aus dem Dorfarchiv: Klappbrücke in den 50er Jahren
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
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Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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