Neeis ut Ihlow
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Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ihlow aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 22. August 2026 sollen den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt werden.
Mit dem auf den Rückseiten dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.
Beantragung auch online möglich
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diesen Antrag erreichen Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.wahlschein.de/3452012
Die Beantragung im Online-Verfahren ist ab sofort bis zum 09.09.2026, 8:00 Uhr, möglich.
Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung im Online-Verfahren zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, Obergeschoss Zimmer 110 und 111, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung (8:30 - 12:30 Uhr) persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.
Abholung der Unterlagen durch Dritte
Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes
Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Direkt- und Kommunalwahlen enden am Freitag, 11. September 2026 um 13:00 Uhr.
Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 13. September 2026, 15:00 Uhr, möglich.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Adressen (hier: Gemeinde Ihlow) eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen in der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen angenommen werden dürfen.
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Die Briefwahlunterlagen können online beantragt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.
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Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.
Details & Bewerbung
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