Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlleitung

18.03.2026

Für die Kommunalwahlen (Gemeinde- und Ortsratswahlen) am 13. September 2026 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:

I. Zahl der Abgeordneten/Höchstzahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag

Es sind folgende Abgeordnete zu wählen: 

VertretungWahlgebietRatsmitglieder/Mitglieder des OrtsratesHöchstzahl der Bewerberinnen/Bewerber je Wahlvorschlag:
GemeinderatinIhlow3035
OrtsratinBarstede510
OrtsratinIhlowerfehn510
OrtsratinIhlowerhörn510
OrtsratinLudwigsdorf510
OrtsratinOchtelbur510
OrtsratinOstersander510
OrtsratinRiepe510
OrtsratinSimonswolde510
OrtsratinWesterende-Holzloog510
OrtsratinWesterende-Kirchloog510

II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche 

In den obigen Wahlgebieten besteht jeweils ein Wahlbereich. 

III. Unterschriften für Wahlvorschläge 

Jeder Wahlvorschlag muss nach § 21 Abs. 9 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigem Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.

Außerdem muss jeder Wahlvorschlag für die 

Gemeindewahlvon mindestens20
Ortsratswahlen in Ihlowerfehn und Riepevon mindestens20
sonstigen Ortsratswahlenvon mindestens10

Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien/Wählergruppen:

Gemeindewahl:

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), 
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), 
  • Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),
  • Freie Demokratische Partei (FDP), 
  • Die Linke (Die Linke), 
  • Unabhängige Wählergemeinschaft Ihlow (UWG)

Ortsratswahlen: 

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), 
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), 
  • Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),
  • Freie Demokratische Partei (FDP), 
  • Die Linke (Die Linke), 
  • Unabhängige Wählergemeinschaft Ihlow (UWG) in den Ortschaften Barstede, Ihlowerfehn, Ihlowerhörn, Ludwigsdorf, Riepe und Simonswolde, 
  • Wählergemeinschaft Ochtelbur (WGO) in der Ortschaft Ochtelbur, 
  • Einzelwahlvorschlag Jörg Mees in der Ortschaft Ostersander 
  • Einzelwahlvorschlag Erich Oltrop in der Ortschaft Westerende-Holzloog 


IV. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 21 NKWG und des
§ 32 NKWO entsprechen.

V. Einreichung von Wahlvorschlägen 

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 20.07.2026 - 18.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Ihlow, Rathaus, Wahlamt, Zimmer 109/110, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, einzureichen.

VI. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15.06.2026 beim Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen. Die Vorschriften des § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

Ihlow, 17.03.2026

-Saathoff- 
Gemeindewahlleiter

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Wir suchen Verstärkung!

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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den Einsatz in der Haupt- und Personalverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen und nicht teilzeitgeeignet.

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