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Für die Kommunalwahlen (Gemeinde- und Ortsratswahlen) am 13. September 2026 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:
I. Zahl der Abgeordneten/Höchstzahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag
Es sind folgende Abgeordnete zu wählen:
| Vertretung | Wahlgebiet | Ratsmitglieder/Mitglieder des Ortsrates | Höchstzahl der Bewerberinnen/Bewerber je Wahlvorschlag: | |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinderat | in | Ihlow | 30 | 35 |
| Ortsrat | in | Barstede | 5 | 10 |
| Ortsrat | in | Ihlowerfehn | 5 | 10 |
| Ortsrat | in | Ihlowerhörn | 5 | 10 |
| Ortsrat | in | Ludwigsdorf | 5 | 10 |
| Ortsrat | in | Ochtelbur | 5 | 10 |
| Ortsrat | in | Ostersander | 5 | 10 |
| Ortsrat | in | Riepe | 5 | 10 |
| Ortsrat | in | Simonswolde | 5 | 10 |
| Ortsrat | in | Westerende-Holzloog | 5 | 10 |
| Ortsrat | in | Westerende-Kirchloog | 5 | 10 |
II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
In den obigen Wahlgebieten besteht jeweils ein Wahlbereich.
III. Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss nach § 21 Abs. 9 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigem Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
Außerdem muss jeder Wahlvorschlag für die
| Gemeindewahl | von mindestens | 20 |
| Ortsratswahlen in Ihlowerfehn und Riepe | von mindestens | 20 |
| sonstigen Ortsratswahlen | von mindestens | 10 |
Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien/Wählergruppen:
Gemeindewahl:
Ortsratswahlen:
IV. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 21 NKWG und des
§ 32 NKWO entsprechen.
V. Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 20.07.2026 - 18.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Ihlow, Rathaus, Wahlamt, Zimmer 109/110, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, einzureichen.
VI. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15.06.2026 beim Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen. Die Vorschriften des § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.
Ihlow, 17.03.2026
-Saathoff-
Gemeindewahlleiter
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