Erstversorgung und Hilfe zum selbständigen Leben

Welche Formalitäten müssen Flüchtlinge erledigen?

WasWoLink / KontaktHinweis

Registrierung

Utlandshörn
(ehemalige Seefunkstation)
Utlandshörn 7
26506 Norden

Terminvergabe

Benötigte Unterlagen

  • Pass
  • tagesaktueller Covidtest
  • Impfnachweis, falls vorhanden
  • Anmeldebescheinigung des Termins
  • Adresse der aktuellen Unterkunft

Wohnsitz melden

Einwohnermeldeamt

Gemeinde Ihlow
Tel: 04929 / 89-0
E-Mail

Weitere Hinweise

Benötigte Unterlagen

  • Anlaufbescheinigung (wurde bei Registrierung ausgehändigt)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Pass
  • Falls vorhanden: Personenstandsurkunden, im besten Fall mit Übersetzung. Die Urkunden sind aber kein Muss.

Bankkonto

  • Sparkasse
  • Volksbank
  • etc.


Grundsätzlich ist jede Bank möglich - die Sparkassen sind jedoch vorbereitet.

 

Sparkasse Aurich-Norden:
Frau Onken
Tel: 04941 / 9999-0
E-Mail

Benötigte Unterlagen

  • Anlaufbescheinigung
    (wurde bei Registrierung ausgehändigt)
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Gültiger ukrainischer Reisepass oder gültige biometrische ukrainische „Identity-Card“ (Personalausweis)
  • Wenn vorhanden deutsche Steueridentifikationsnummer
Für die Sparkasse Aurich-Norden gibt es mittwochnachmittags zentrale Termine über die KVHS inkl. Dolmetscher. Weitere Infos hier: Deutsch / Ukrainisch

Arbeitserlaubnis

 

 

Mit der Registrierung und folgenden schriftlichen Anerkennung als Kriegsflüchtling aus der Ukraine sind die Flüchtlinge ohne weitere Formalitäten arbeitsberechtigt.
Führerschein ÜbersetzungADACzur WebseiteMigranten, die einen Führerschein besitzen, dürfen in den ersten 6 Monaten nach der Registrierung hier Auto fahren. Dazu sind der Führerschein und eine Übersetzung mitzuführen.

Aktuelles aus Ihlow

Alle Nachrichten ansehen
PlusBus

PlusBus

Bald bringt Sie der PlusBus OstFriesland bequem und stündlich an Ihr Ziel – ob zur Arbeit, zum Einkauf oder in der Freizeit. Die neuen PlusBus-Linien 450 und 451 starten durch!

weiterlesen

Leitfaden: Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Leitfaden: Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

weiterlesen