Am 09.06.2024 finden die nächste Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Europawahl:
Das Europäische Parlament wird alle 5 Jahre neu gewählt.
Wahlberechtigt zur Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben
2. seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Hier finden Sie u. a. Informationen zum evtl. Wahlrecht der außerhalb Deutschlands lebenden Wahlberechtigten sowie der in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstatten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).
Aktuelle Bekanntmachungen
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Gemeinde Ihlow wird in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, Zimmer 110, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme...
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Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
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Briefwahl
Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ihlow aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 19. Mai 2024 werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt.
Mit dem auf den Rückseiten dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.
Beantragung auch online möglich
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diesen Antrag erreichen Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do
Die Beantragung im Online-Verfahren ist in der Zeit vom 29.04. bis 03.06.2024 möglich.
Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung im Online-Verfahren zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, Obergeschoss Zimmer 110 und 111, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.
Abholung der Unterlagen durch Dritte
Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes
Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Europawahl endet am Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr.
Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 9. Juni 2024, 15:00 Uhr, möglich.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr an die auf den Briefumschlägen angegebenen Adressen (hier: Landkreis Aurich) eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen in der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen zur Weiterleitung an den Landkreis Aurich angenommen werden dürfen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung