Wir suchen Verstärkung!

10.03.2023

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung des Fachbereiches II - Gemeindeentwicklung, Energie und Umwelt (m/w/d). Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.

 

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Wir suchen Verstärkung!

10.03.2023

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die rechtskonforme Begleitung der Vergaben (ohne Erstellung der Leistungsverzeichnisse), allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Vertretung im Bereich Friedhofswesen. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu...

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Leitfaden: Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

08.03.2023

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

 

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

 

Bitte...

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Aktuelles aus Ihlow

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den Einsatz in der Haupt- und Personalverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen und nicht teilzeitgeeignet.

Details & Bewerbung

Kommunalwahlen am 13.09.2026

Kommunalwahlen am 13.09.2026

Hier finden Sie alle Informationen zu den Kommunalwahlen am 13. September 2026. Dazu gehören die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen, aktuelle Wahlergebnisse am Wahltag, Wahlbekanntmachungen, Musterstimmzettel sowie weitere wichtige Hinweise rund um die Wahl.

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Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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