Kastrationsaktion in Ihlow vom 15. - 30. September 2024
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Am Freitag, 17. Juni 2022, in der Zeit von 14:00 - 17:00 Uhr findet ein Schulfest an der Grundschule Westerende statt.
Sonntag, den 19. Juni 2022 ab 11:00 Uhr wird ein Familien- und Kinderfest im und am Alten Fahnster Krug veranstaltet. Zu Beginn, ab 11:00 Uhr, wird es einen Gottesdienst mit dem Posaunenchor geben. Anschließend gibt es verschiedene Aktionen: Ab 12:00 Uhr gibt es Tee und Kuchen auf der Wappen von Ihlow, ab 14:00 Uhr spielt der Kindergarten einige Lieder und ab 14:30 Uhr gibt es Livemusik von der Band Adenalin. Für die Kinder gibt es eine Hüpfburg und Kinderschminken. Für das leibliche Wohl ist gesorgt: es gibt heiße Waffeln, Bratwurst und Getränke.
Ortsbürgermeister Westerende-Kirchloog
Telefon: 04941 - 67468
Adresse: Auricher Straße 16 A,
26632 Ihlow
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Hörstationen | Herbstschau | Interfriesisches Frauentreffen
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Die Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH sucht zu sofort in Teilzeit unbefristet (20 Stunden pro Woche) einen Mitarbeiter Housekeeping (w/m/d) für das Gästehaus „Am Ihler Meer“ und das Bürgerhaus in Ihlowerfehn.
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Ab dem 22. Oktober 2024 kann wieder gut erhaltene Winterbekleidung abgegeben werden.
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Grußbotschaft an die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Gemeinde Ihlow zum Nationalfeiertag am 24. August
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Große Freude im Kindergarten „Pusteblume“ Simonswolde – Trettrecker-Spende von Familie Tammen
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Über eine Spende in Höhe von 500 Euro konnte sich die Jugendfeuerwehr am vergangenen Dienstabend freuen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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