Neeis ut Ihlow
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Wer im sogenannten "Reisegewerbe" außerhalb einer festen Betriebsstätte Waren oder Dienstleistungen anbieten möchte, bedarf hierzu einer Reisegewerbekarte. Dies betrifft auch unselbständige Beschäftigte.
Bitte beachten Sie:
Die Reisegewerbekarte wird bei der zuständigen Kreisverwaltung (Landkreis Aurich) erteilt. Die Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt in der Regel 6 - 10 Wochen (u.a. wegen der bei anderen Behörden einzuholenden Auskünfte). Daher sollten Anträge möglichst frühzeitig vor Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit gestellt werden. Nach Erteilung der Reisegewerbekarte und Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Notwendige Unterlagen:
Rechtliche Grundlagen:
Nach §55 der Gewerbeordnung gelten folgende gesetzliche Regelungen:
Gebühren:
Die Höhe der Gebühren wird vom Landkreis Aurich festgesetzt.
Weitere Informationen: Landkreis Aurich - Reisegewerbekarte
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