Angelkarten / Fischereischein

Personen, die die Angelfischerei ausüben wollen, müssen einen Fischereischein besitzen.

Voraussetzungen
Wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat, kann den Fischereischein beim Bürgerbüro der Gemeinde Ihlow beantragen, wenn

  1. ein Zeugnis der Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt
  2. die Prüfung als Berufsfischer abgelegt worden ist oder
  3. das Patent als Küstenfischer vorliegt
  4. Jahresfischereischeine für 3 aufeinanderfolgende Jahre vorliegen.

Notwendige Unterlagen:
Für die Ausstellung des Fischereischeines wird ein neues Lichtbild, Größe 35 mm x 52 mm, Hochformat, benötigt. Der Fischereischein ist unbegrenzt gültig. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Gebühren:
Die einmalige Gebühr beträgt 35,00 €.

Ubben, Stephanie

Telefon: 04929 89-119
Fax: 04929 89-118
E-Mail: subben(at)ihlow.de
Zimmer: 001 / EG

Bürozeiten:

Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

 

sowie telefonisch erreichbar:

Mo - Do: 14:00 - 15:30 Uhr

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