Neeis ut Ihlow
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I. Wahltag
Die Kommunalwahlen in Niedersachsen (Bürgermeister-, Gemeinde- und Ortsratswahlen) finden am 12. September 2021 statt.
Eine etwa notwendige Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters wird am 26. September 2021 durchgeführt.
II. Zahl der Abgeordneten
Vertretung | Wahlgebiet | Ratsmitglieder/ Mitglieder des Ortsrates | Höchstzahl der Bewerberinnen / Bewerber je Wahlvorschlag: | |
---|---|---|---|---|
Gemeinderat | in | Ihlow | 30 | 35 |
Ortsrat | in | Barstede | 5 | 10 |
Orstrat | in | Ihlowerfehn | 5 | 10 |
Ortsrat | in | Ihlowerhörn | 5 | 10 |
Ortsrat | in | Ludwigsdorf | 5 | 10 |
Ortsrat | in | Ostersander | 5 | 10 |
Ortsrat | in | Riepe | 5 | 10 |
Ortsrat | in | Simonswolde | 5 | 10 |
Ortsrat | in | Westerende-Holzloog | 5 | 10 |
Ortsrat | in | Westerende-Kirchloog | 5 | 10 |
III. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
In den obigen Wahlgebieten besteht jeweils ein Wahlbereich. Für die Bürgermeisterwahl (Direktwahl) gilt die gesamte Gemeinde Ihlow als Wahlgebiet.
IV. Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
Der Wahlvorschlag muss außerdem für die
Bürgermeisterwahl (Direktwahl) | von mindestens | 150 |
Gemeindewahl | von mindestens | 20 |
Ortsratswahlen in Ihlowerfehn und Riepe | von mindestens | 20 |
sonstigen Ortsratswahlen | von mindestens | 10 |
Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 NKWG).
Gemäß § 21 Abs. 10 NKWG sind folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
Bürgermeisterwahl (Direktwahl)/Gemeindewahl:
Ortsratswahlen:
V. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 26.07.2021 - 18 Uhr - beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Ihlow, Rathaus, Wahlamt, Zimmer 110/109/101, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, einzureichen.
V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichen Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge für die Gemeinde- und Ortsratswahlen müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO, der Wahlvorschläge für die Direktwahl den Vorschriften des § 45d NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.
VI. Wahlanzeige
Parteien, die nicht unter Punkt IV. aufgeführt sind, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG bis zum 14.06.2021 der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
26632 Ihlow, den 08.02.2021
Börgmann
Gemeindewahlleiter
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