Schöffenwahl 2023

08.12.2022

Im ersten Halbjahr 2023 werden niedersachsenweit Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Für unser Gemeindegebiet können wir insgesamt 7 Personen entsenden, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen dürfen. Diese Personen sollten einen guten Querschnitt durch die Ihlower Bevölkerung darstellen.

Der Gemeinderat würde gerne doppelt so viele Kandidaten benennen, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Landgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Bewerber müssten in der Gemeinde Ihlow wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine weitere Voraussetzung. Wer bereits zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, der ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstet usw.) und Religionsdiener sollen kein Schöffenamt bekleiden. Alle anderen Bürger*Innen sind herzlich eingeladen sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben.

Interessenten werden gebeten, bis zum 28. Februar 2023 Ihren Bewerbungsbogen bei der Gemeinde Ihlow abzugeben. 

Weitere Informationen unter https://www.schoeffenwahl.de

Ihr Ansprechpartner in der Gemeinde Ihlow: G. Hinrichs, Tel.: 04929/89-303, Email: schoeffe[at]ihlow.de

Download Bewerbungsbogen

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