Brauchtumsveranstaltung Maibaumumzug
Hinweise und Antrag auf Durchführung
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Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 31.03.2021 – AZ 4123-05020-24, für das oben angegebene Bauvorhaben wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (ungesiegelt) auf der Internetseite der NLStBV unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und dort unter dem Titel „BorWin5 600-kV-DC Leitung Garrel_Ost, Landtrasse“ in der Zeit vom
09.05.2022 bis einschließlich zum 23.05.2022 veröffentlicht.
Die Veröffentlichung im Internet ersetzt auf Grund des § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) die angeordnete öffentliche Auslegung nach § 74 Absatz 4 VwVfG.
Daneben liegen die Planunterlagen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei den folgenden Kommunen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
Samtgemeinde Jümme, Rathausring 8-12 in 26849 Filsum, Zimmer 30
Telefon: 04957/9180 – 30 / 27 oder 0 | per eMail: traute.wykhoff@juemme.de, birgit.struckholt@juemme.de oder gemeinde@juemme.de
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14:00 – 17:30 Uhr und nach Vereinbarung.
Gemeinde Großefehn, Kanalstraße Süd 54 in 26629 Großefehn, Raum 116
Telefon: 04943/920 - 171
Montag bis Freitag von 08:30 – 12:30 Uhr
zusätzlich Montag von 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6 in 26632 Ihlow, Büro 016
Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz in 26603 Aurich, Raum 023
Gemeinde Großheide, Schloßstraße 10 in 26532 Großheide, Servicestelle 2
Telefon: 04936/3179 - 330 / 300 | per eMail: bauamt@grossheide.de
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
zusätzlich Dienstag bis Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Samtgemeinde Hage, Hauptstraße 81 in 26524 Hage, Büro 19
Samtgemeinde Esens, Am Markt 20 in 26427 Esens, Stabsstelle Planen, Zimmer 3
Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) sind die Rathäuser der nachfolgenden Städte und Gemeinden für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen bzw. ist die Einsicht nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, welche telefonisch oder -sofern angegeben- per eMail wie folgt vereinbart werden kann:
Gemeinde Ihlow
Telefon: 04929/89 - 320 | per eMail: bauamt@ihlow.de
Stadt Aurich
Telefon: 04941/12 – - 2402 | per eMail: wuebbena@stadt.aurich.de
Samtgemeinde Hage
Telefon: 04931/1899 - 60 | per eMail: bauamt@sg-hage.de
Samtgemeinde Esens
Telefon: 04971/206 – 18 | per eMail: Kristoff.Saalberg@esens.de
Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) sind die tagesaktuellen Regelungen hinsichtlich des Zugangs zu berücksichtigen. Personen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können, bietet die NLStBV zudem den Versand von Beschluss und Unterlagen auf einem Datenträger an (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Kontaktadresse: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellungsbehörde, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover; poststelle(at)nlstbv.niedersachsen.de.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview sowie auf den Internetseiten der Samtgemeinde Jümme https://www.juemme.de/, der Gemeinde Großefehn https://www.grossefehn.de, der Gemeinde Ihlow https://www.ihlow.de/, der Stadt Aurich www.aurich.de, der Gemeinde Großheide https://www.grossheide.de/, der Samtgemeinde Hage https://sg-hage.de/bekanntmachung.php/ oder der Samtgemeinde Esens https://www.samtgemeinde-esens.de/ eingesehen werden.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der Auslegung im Internet maßgeblich (§ 3 Abs. 1 S. 1 PlanSiG).
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.
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