Ortsübliche Bekanntmachung von Vorarbeiten nach § 44 ENWG im Bereich der Gemeinde Ihlow

01.03.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, braucht es nicht nur neue Offshore-Windparks, sondern auch neue Leitungen, die sie mit dem Übertragungsnetz verbinden. Das ist Aufgabe der geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin4. Als Übertragungsnetzanbieter hat Amprion gemäß § 17d EnWG den gesetzlichen Auftrag, diese beiden Projekte von der Nordsee kommend bis nach Lingen im Emsland zu bauen. Die Inbetriebnahme ist bei DolWin4 für 2028 und bei BorWin4 für 2029 geplant. Die Amprion Offshore GmbH hat als hundertprozentige Tochter der Amprion GmbH die Vorhabenträgerschaft für die beiden Projekte übernommen. 

Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und größtenteils auch auf der Seeseite parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. Von dort aus verlaufen sie im sogenannten Landabschnitt Nord bis nach Emden. Zwischen Emden und Wietmarschen (Landkreis Grafschaft Bentheim) sollen DolWin4 und BorWin4 mit der Gleichstromverbindung A-Nord gebündelt werden, einem weiteren Erdkabelprojekt von Amprion. 

Um unsere Planungen im Abschnitt von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) bis nach Emden zu präzisieren und die Unterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren zu erstellen, müssen Baugrunduntersuchen inkl. Kampfmittelerkundungen durchgeführt werden. Die Berechtigung zur Durchführung dieser Untersuchungen (Vorarbeiten) ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme nach § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht. 

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum 

vom 01. April 2021 bis zum 31. Oktober 2021. 

In diesem Zeitraum ist eine jeweils kurzzeitige, ggfs. mehrfache Inanspruchnahme (i.d.R. 1-2 Arbeitstage über einen Zeitraum von etwa 2 Wochen) der unten aufgeführten Flurstücke zur Durchführung der Vorarbeiten notwendig. Mit folgenden einzelnen Arbeiten, die jedoch nicht zwingend auf allen Grundstücken erfolgen, ist zu rechnen: 

AUSPFLOCKUG
Alle Untersuchungspunkte werden i.d.R. mittels farblich gekennzeichneten Holzpflöcken markiert ("ausgepflockt"). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt. 

BODENKARTIERUNG 
Die Erkundung der oberflächennahen belebten Bodenschichten erfolgt mittels Pürckhauer-Bohrstock. Hierbei handelt es sich um ein Handgerät, welches manuell in Tiefen von bis zu zwei Metern in den Untergrund geschlagen wird. Direkt nach Durchführung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN 19671-1 und Bodenkundlicher Kartieranleitung KA5 durchgeführt. 

RAMMSONDIERUNG
Eine Rammsondierung ist eine einfache Methode zur Erkundung des Untergrundes. Dabei wird eine bis zu 50 mm breite, geschlossene Stahlsonde bis in Tiefen von zehn Metern in den Untergrund getrieben. Die dabei benötigte Schlagzahl gibt Aufschluss u.a. über die Lagerungsgeschichte des Untergrundes. Als Geräte kommen Handgeräte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von drei mal drei Metern. Direkt nach Durchführung der Rammsondierung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN EN ISO 22476-2 durchgeführt. 

KLEINRAMMBOHRUNG
Eine Kleinrammbohrung ist eine einfache Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von gestörten Bodenproben. Dabei wird eine bis zu 80 mm breite, hohle Stahlsonde mit seitlichem Schlitz in Tiefen von bis zu zehn Metern getrieben. An den so gewonnenen Bodenproben können wir u. a. den Bodenaufbau bestimmen. Als Geräte kommen handgeführte Schlaghämmer oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Für die Arbeiten wird eine Fläche von rund drei mal drei Metern benötigt. Nach Abschluss wird das Bohrloch verschlossen. Direkt nach Durchführung der Kleinrammbohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN EN ISO 22475-1 durchgeführt.

RAMMKERNBOHRUNG
Eine Rammkernbohrung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von ungestörten Bodenproben. Hierbei wird ein 100 bis 200 mm breites Kernrohr durch Rammschläge in Tiefen von bis zu elf Metern in den Untergrund getrieben. Durch Entleeren des Kernrohrs wird der Untergrund in seiner natürlichen Reihenfolge und Lagerung gewonnen. Als Geräte kommen in der Regel Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Bohrloch verfüllt. Direkt nach Durchführung der Rammkernbohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN EN ISO 22475-1 durchgeführt.

DRUCKSONDIERUNG
Eine Drucksondierung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes, insb. der Lagerungsdichte. Hierbei wird eine kegelförmige Messspitze mit konstanter Geschwindigkeit in Tiefen von bis zu elf Metern in den Untergrund gepresst. Zum Einsatz kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Direkt nach Durchführung der Drucksondierung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt.

GRUNDWASSERMESSSTELLE (TEMPORÄR)
Zur Erkundung des Grundwassers werden Grundwasserproben gewonnen. Hierzu wird in der Regel ein bis zu 100 mm breites Filterrohr in Tiefen von bis zu vier Metern in den Untergrund getrieben. Zum Einsatz hierzu kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Das Filterrohr wird nach Probenentnahme wieder entfernt und verfüllt. Es kann notwendig werden, das Filterrohr einige Tage im Untergrund zu belassen. Dabei wird es so platziert, dass es möglichst kein Bewirtschaftungshindernis darstellt. Das Filterrohr wird mittels Metallgestänge (Anfahrschutz) geschützt und markiert. Direkt nach Entfernung des Filterrohrs steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

KAMPFMITTELERKUNDUNG

Vor der Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird jeder Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. In einigen Fällen sind Sondierungsbohrungen (vergleiche Kleinrammsondierung, jedoch als Schneckenbohrungen) notwendig. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt.

ZUWEGUNGEN ZU UNTERSUCHUNGSPUNKTEN
Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt. Einige Untersuchungspunkte werden nicht direkt über feste Wege erreicht werden können. In diesen Fällen werden auch Acker- und Grünflächen genutzt und ggf. temporär ertüchtigt (i. d. R. durch Auslegen von Baggermatratzen).

VERMEIDUNG VON FLURSCHÄDEN
Sollte es zu Flurschäden kommen, wird sich der u.g. Mitarbeiter der EWE Netz GmbH mit Ihnen oder Ihrem Nutzungsberechtigten abstimmen. Diese werden dann zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt. Sollten darüber hinaus weitere Fragen zu klären sein, tritt die Amprion Offshore GmbH direkt mit Ihnen in Kontakt.

EIGENTÜMERKOMMUNIKATION
Eine individuelle Ansprache der betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten erfolgt rechtzeitig vor dem Beginn der Maßnahmendurchführung durch unseren Partner EWE Netz GmbH.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis. 

FÜR FRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:

Ansprechpartner für allgemeine Fragen zu den Projekten: Stefan Sennekamp
Telefon: 0231 5849 12922 · Mail: stefan.sennekamp(at)amprion.net
Amprion GmbH · Rheinlanddamm 24 · 44139 Dortmund

Ansprechpartner für Fragen zu den Untersuchungen: Ralf Lüttermann
Telefon: 0151 746 248 45 · Mail: ralf.luettermann(at)ewe-netz.de
EWE Netz GmbH

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE IHLOW

GEMARKUNG FLUR ZÄHLER NENNER
Riepe 21 19

GEMARKUNG FLUR ZÄHLER NENNER
Riepe 21 20

GEMARKUNG FLUR ZÄHLER NENNER
Riepe 21 24

Hier finden Sie die Bekanntmachung als PDF-Datei. 

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