Öffentliche Ausschreibung: Bepflanzung des Wohnmobilstellplatzes am Ihler Meer - Landschaftsbauarbeiten

26.11.2024

Auftraggeber: 
Gemeinde Ihlow
Alte Wieke 6
26632 Ihlow
Vergabe(at)ihlow.de

Ort der Ausführung
Wohnmobilstellplatz, 1. Kompanieweg 13, 26632 Ihlow

Art und Umfang der Leistung
Ausgeschrieben wird die Bepflanzung des neu eröffneten Wohnmobilstellplatzes (19 Plätze) mit Bäumen, Sträuchern und einer Gräserlandschaft sowie Nebenarbeiten wie Rasenanlage und Pflanzbeetvorbereitung.

Vergabeverfahren: 
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Angebotsfrist: am 06.12.2024 um 09:00 Uhr

Adresse für elektronische Angebote: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5YRDTC

Ausschreibung herunterladen

Aktuelles aus Ihlow

Alle Nachrichten ansehen
Bücherflohmarkt

Bücherflohmarkt

Am Sonntag, 18. Mai, findet ein Bücherflohmarkt auf dem Naturhof Buß statt! Der Erlös geht an den Förderverein Ihlower Lese- und MatheInseln e.V.

weiterlesen

Neeis ut Ihlow

Neeis ut Ihlow

GS Westerende-Kirchloog: Auszeichnung für Demokratieprojekt | Bauarbeiten entlang des Riddings | Kommunale Wärmeplanung

zum Video

Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

Entgegen der ursprünglichen Planung bleibt der Fotoautomat im Rathaus der Gemeinde Ihlow nun doch bis Ende Juni 2025 in Betrieb. Grund dafür ist eine Übergangsregelung: Noch bis zum 31. Juli dürfen Passbilder auch in Papierform abgegeben werden.

weiterlesen

Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Am 13. Januar 2025 stellt die Gemeinde Ihlow allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen Grundsteuerbescheid aus. Eine Übersichtsseite mit Informationen und häufigen Fragen zur Grundsteuerreform steht hier zur Verfügung.

weiterlesen

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

weiterlesen