Inkrafttreten der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes im OT. Ihlowerfehn - Teilbereich am Sandweg

07.08.2026

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Ihlow
Inkrafttreten der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Gemeinde Ihlow in seiner Sitzung am 02.07.2026 in öffentlicher Sitzung festgestellte 71. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 22.07.2026, Az.: IV-60-02-530/2026, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Mit der 71. Änderung erfolgt die Darstellung einer Sonderbaufläche „Biogasanlage“ für zwei Teilflächen nordöstlich des Sandweges in Höhe des Grundstückes Sandweg 4 im Ortsteil Ihlowerfehn.

Der Geltungsbereich der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich am 07.08.2026 in Kraft getreten (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Die 71. Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich ihrer Begründung mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung und der Planung zugrundeliegender Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung einschließlich ihrer Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft ins Internet der Gemeinde Ihlow unter https://www.ihlow.de/bauen-wohnen/bauleitplanungen-der-gemeinde sowie über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de eingestellt.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Ihlow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ihlow, den 07.08.2026

Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister

- Ulrichs -

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