Ersatzbekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Ihlow Inkrafttreten der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes

17.01.2025

Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Gemeinde Ihlow am 17.09.2024 in öffentlicher Sitzung festgestellte 60. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 13.11.2024, Az.: IV-60-02-1721/2024 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Mit der 60. Änderung erfolgt die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel, Gastronomie“ für eine Teilfläche zwischen Emder Straße und der Straße Am Alten Handelsplatz im Ortsteil Riepe.

Der Geltungsbereich der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

60. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich am 17.01.2025 in Kraft getreten (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Die 60. Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich ihrer Begründung mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung einschließlich ihrer Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft ins Internet der Gemeinde Ihlow unter https://www.ihlow.de/bauen-wohnen/bauleitplanungen-der-gemeinde sowie über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de eingestellt.  

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Ihlow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ihlow, den 17.01.2025
Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister 

- Ulrichs -

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