Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Ihlow - Inkrafttreten der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ im Ortsteil Ihlowerfehn

14.08.2026

Der Rat der Gemeinde Ihlow hat am 02.07.2026 in öffentlicher Sitzung die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung mit Begründung und Umweltbericht beschlossen. Der Geltungsbereich und die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind mit dem Geltungsbereich und den Inhalten des Vorhaben- und Erschließungsplanes identisch. 

Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ setzt im Ortsteil Ihlowerfehn für einen Teilbereich nordöstlich des Sandweges in Höhe des Grundstückes Sandweg Nr. 4 insbesondere ein „Sondergebiet Biogasanlage“ fest. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält textliche Festsetzungen.

Der Geltungsbereich der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/ Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ ist in dem folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich am 14.08.2026 in Kraft getreten (vgl. § 10, Abs. 3 BauGB).

Mit Inkrafttreten der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ wird der bisherige vorhabenbezogene Bebauungsplan „Biogasanlage Ihlowerfehn“ in den räumlich überlagerten Geltungsbereichen aufgehoben. Der neue Geltungsbereich geht über den bisherigen hinaus.

Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/Vorhaben- und Erschließungsplanes (mit Lageplan) Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ kann einschließlich  Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung, den Anlagen zur Begründung, der zusammenfassenden Erklärung sowie der Planung zugrundeliegender Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Des Weiteren wird die in Kraft getretene Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft ins Internet der Gemeinde Ihlow unter www.ihlow.de/bauen-wohnen/bauleitplanungen-der-gemeinde sowie über das Landesportal uvp-verbund.de eingestellt. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzung des Bebauungsplanes oder seiner Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die in Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 BauGB beachtlich Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ihlow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ihlow, den 14.08.2026
Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister

(Ulrichs)

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