Termine für die Laubentsorgung 2025
Die Gemeinde Ihlow möchte das Engagement der Anwohner zur Unterhaltung der Straßenseitenräume unterstützen. Sie bietet deshalb zwei Wochen für die Anlieferung von Straßenlaub an.
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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
1) Änderung Nr. 69 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ihlow mit der Darstellung einer Gewerbefläche sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0827 mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes für einen Teilbereich nördlich des Leegmoorweges im OT. Riepe.
2) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0828 mit der Festsetzung einer Verkehrsfläche für einen Teilbereich des 1. Querweges auf einer Länge von 450 Meter im Ortsteil Riepe.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ihlow hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 die Aufstellung der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 0827 beschlossen. Mit der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Darstellung einer Gewerbefläche für einen Teilbereich nördlich des Leegmoorweges unmittelbar angrenzend am Gewerbegebiet „Riepe-Leegmoor“. Im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für diesen Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 0827 mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes aufgestellt. Der Geltungsbereich der beiden Planungen hat eine Größe von ca. 9,5 ha. Mit dem Bebauungsplan Nr. 0827 erfolgt eine Teilüberplanung und Teilaufhebung des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 0821 („Gewerbegebiet Amboßstraße“).
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ihlow hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0828 beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0828 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des 1. Querweges auf einer Länge von ca. 450 Meter ab Gutenbergstraße in nordöstlicher Richtung geschaffen werden.
Die genauen Geltungsbereiche der oben angegebenen Bauleitplanungen ergeben sich aus den beigefügten Übersichtskarten, als Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Vorentwürfe der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungspläne Nr. 0827 „Erweiterung Gewerbegebiet Riepe-Leegmoor“ und Nr. 0828 „Ausbau Teilabschnitt 1. Querweg“ sind mit Begründungen und Anlagen in der Zeit vom
07. Oktober 2025 bis einschließlich 11. November 2025 unter
https://uvp.niedersachsen.de sowie unter https://www.ihlow.de/bauen-wohnen/bauleitplanungen-im-beteiligungsverfahren im Internet veröffentlicht.
Während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist sind die Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Raum 013, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, während der Dienststunden einsehbar.
Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben bezeichneten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail: bauleitplanungen@ihlow.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch an die Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow oder mündlich zur Niederschrift).
Ihlow, den 01. Oktober 2025
Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Ubben)
Übersichtskarte
Zu Nr. 1 (Geltungsbereich der 69 Änderung des Flächen-nutzungsplanes)
Übersichtskarte
Zu Nr. 1 (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0827 („Erweiterung Gewerbegebiet Riepe-Leegmoor“)
Übersichtskarte
Zu Nr. 2 (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0828 („Ausbau Teilabschnitt 1. Querweg“)
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