Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Gemeinde Ihlow für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129 NKomVG;

01.03.2024

Der Rat der Gemeinde Ihlow hat gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungs-gesetz (NKomVG) in seiner Sitzung am 13.12.2023 den Jahresabschluss der Gemeinde Ihlow für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Ihlow wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss inklusive Anhang zum 31.12.2021 und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses liegen in der Zeit vom 04. März 2024 bis einschließlich 12. März 2024 während der Öffnungszeiten des Rathauses der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, Zimmer 119, öffentlich aus.

Ihlow,  29.02.2024
Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister 
 - Ulrichs - 

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