Bekanntmachung - Geplantes Landschaftsschutzgebiet

29.06.2026

Geplantes Landschaftsschutzgebiet

LSG „Emsmarsch zwischen Terborg und Petkum“

für den Bereich der Stadt Emden, des Landkreises Aurich und des Landkreises Leer

Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes

Der Landkreis Leer plant im Einvernehmen mit der Stadt Emden und dem Landkreis Aurich die Teilbereiche „Terborg-Oldersum“ und „Oldersum-Petkum“ des EU-Vogelschutzgebietes V10 (Emsmarsch von Leer bis Emden) als Landschaftsschutzgebiet „Emsmarsch zwischen Terborg und Petkum“ auszuweisen. Das Gebiet erstreckt sich auf Flächen der Gemeinde Moormerland auf dem Gebiet des Landkreises Leer, der Gemeinde Ihlow auf dem Gebiet des Landkreises Aurich sowie der Stadt Emden. Das geplante Landschaftsschutzgebiet weist eine Größe von ca. 1504 ha auf.

LSG Emsmarsch zwischen Terborg und Petkum

Mit Erlass vom 20.12.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Zuständigkeit gemäß § 32 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) für die hoheitliche Sicherung der oben genannten Teilbereiche des EU-Vogelschutzgebietes V10 „Emsmarsch von Leer bis Emden“ auf den Landkreis Leer übertragen.

Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 24.06.2024 bis 18.08.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet, gewürdigt und gewichtet. Unter Ausnutzung des zustehenden Normsetzungsermessens wurden im Einvernehmen mit der Stadt Emden und dem Landkreis Aurich Änderungen am Verordnungstext vorgenommen. Da der Verordnungsentwurf wesentlich geändert wurde, ist das Beteiligungsverfahren zu wiederholen. Stellungnahmen, die bereits in der ersten öffentlichen Auslegung eingereicht wurden, befinden sich im laufenden Abwägungsverfahren. Sie behalten ihre Gültigkeit.

Der geänderte Verordnungsentwurf und die Begründung [jeweils als Änderungsfassung (Änderungen sind in roter und fett hervorgehobener Schrift dargestellt) und Entwurfsfassung] sowie die zugehörigen Karten liegen gem. § 14 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 19 NNatSchG vom 

06.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026

bei den folgenden Verwaltungen während der jeweiligen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung aus:

  • Landkreis Leer, Bergmannstraße 37, 26789 Leer
    • Terminvereinbarung: Tel.: 0491/926 1418
  • Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04954/801 155
  • Landkreis Aurich, Kirchdorfer Straße 7-9, 26603 Aurich
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04941/166 200
  • Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04929/89 303
  • Stadt Emden, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04921/87 1416

     

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital über die Internetseite des Landkreises Leer unter www.landkreis-leer.de/Ortsübliche-Bekanntmachungen eingesehen werden.

In der Auslegungszeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026 kann jedermann bei den oben genannten Verwaltungen Bedenken oder Anregungen zur geplanten Landschaftsschutzgebietsverordnung vorbringen.

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