Ausbildung 2027
Die Gemeinde Ihlow sucht zum 01.08.2027 einen Auszubildenden (m/w/d) für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten.
Details & Bewerbung
Geplantes Landschaftsschutzgebiet
LSG „Emsmarsch zwischen Terborg und Petkum“
für den Bereich der Stadt Emden, des Landkreises Aurich und des Landkreises Leer
Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes
Der Landkreis Leer plant im Einvernehmen mit der Stadt Emden und dem Landkreis Aurich die Teilbereiche „Terborg-Oldersum“ und „Oldersum-Petkum“ des EU-Vogelschutzgebietes V10 (Emsmarsch von Leer bis Emden) als Landschaftsschutzgebiet „Emsmarsch zwischen Terborg und Petkum“ auszuweisen. Das Gebiet erstreckt sich auf Flächen der Gemeinde Moormerland auf dem Gebiet des Landkreises Leer, der Gemeinde Ihlow auf dem Gebiet des Landkreises Aurich sowie der Stadt Emden. Das geplante Landschaftsschutzgebiet weist eine Größe von ca. 1504 ha auf.

Mit Erlass vom 20.12.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Zuständigkeit gemäß § 32 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) für die hoheitliche Sicherung der oben genannten Teilbereiche des EU-Vogelschutzgebietes V10 „Emsmarsch von Leer bis Emden“ auf den Landkreis Leer übertragen.
Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 24.06.2024 bis 18.08.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet, gewürdigt und gewichtet. Unter Ausnutzung des zustehenden Normsetzungsermessens wurden im Einvernehmen mit der Stadt Emden und dem Landkreis Aurich Änderungen am Verordnungstext vorgenommen. Da der Verordnungsentwurf wesentlich geändert wurde, ist das Beteiligungsverfahren zu wiederholen. Stellungnahmen, die bereits in der ersten öffentlichen Auslegung eingereicht wurden, befinden sich im laufenden Abwägungsverfahren. Sie behalten ihre Gültigkeit.
Der geänderte Verordnungsentwurf und die Begründung [jeweils als Änderungsfassung (Änderungen sind in roter und fett hervorgehobener Schrift dargestellt) und Entwurfsfassung] sowie die zugehörigen Karten liegen gem. § 14 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 19 NNatSchG vom
06.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026
bei den folgenden Verwaltungen während der jeweiligen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung aus:
Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital über die Internetseite des Landkreises Leer unter www.landkreis-leer.de/Ortsübliche-Bekanntmachungen eingesehen werden.
In der Auslegungszeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026 kann jedermann bei den oben genannten Verwaltungen Bedenken oder Anregungen zur geplanten Landschaftsschutzgebietsverordnung vorbringen.
Die Gemeinde Ihlow sucht zum 01.08.2027 einen Auszubildenden (m/w/d) für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten.
Details & Bewerbung
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