Bekanntmachung

06.02.2026

Der genehmigungspflichtige Teil der vom Rat der Gemeinde Ihlow in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 beschlossenen l. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ihlow für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 05. Februar 2026, Az. : 1/10-150 20 l, durch den Landkreis Aurich genehmigt.Der l. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 115 Abs. l i. V. m. § 114 Abs. 2 S. 3 NKomVG vom 09. Februar 2026 bis zum 17. Februar 2026 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Zimmer 119, öffentlich aus.

Es wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04929/89-216 oder der E-Mail-Adresse abehrends(at)ihlow.de gebeten.

Ihlow, 06. Februar 2026 

Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister
-Ulrichs-

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