Bekanntmachung

20.12.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ihlow über den aufkommensneutralen Hebesatz gem. § 7 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) zum Haushaltsjahr 2025

Nach § 7 Abs. 2 NGrStG muss die Gemeinde Ihlow den aufkommensneutralen Hebesatz und die Abweichungen des bei der Hauptveranlagung bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen.

Gemäß § 7 Abs. 1 NGrStG ist ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer B zu ermitteln, welcher sich aufgrund der nachstehenden Berechnung ergibt:

Aufkommensneutraler Hebesatz
Grundsteuer B 2025
= ((Plan-Aufkommen Grundsteuern A und B lt. Haushaltsplan 2024 - Plan-Aufkommen Grundsteuern A und C lt. Haushaltsplan 2025) x 100)
Messbetrag Grundsteuer B 2025
260 v. H. = ((201.000 + 1.817.500 - 201.000 + 0) x 100)
698.000 €

Hiermit veröffentlicht die Gemeinde Ihlow die Bestimmung des aufkommensneutralen Hebesatzes für das Haushaltsjahr 2025 sowie die Abweichung hiervon durch die Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Ihlow über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025 (Realsteuerhebesatzsatzung 2025).

Aufkommensneutraler Hebesatz 2025 Festsetzung Realsteuerhebesatz-satzung 2025 Abweichung
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A)432 v. H.432 v. H.0 v. H.
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B)260 v. H.260 v. H.0 v. H.

Ihlow, den 18.12.2024

Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister
In Vertretung
-Ubben-

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