Neeis ut Ihlow
Demo für Radweg | Straßensanierungen | Pavillon am Mittelpunkt Ostfrieslands
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Die Gemeinde Ihlow informiert über die Zuschlagserteilung der nachfolgenden Maßnahmen:
Maßnahme
Digitale Ratssitzungen
Videokonferenz-System
Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, UVgO
Auftraggeber:
Gemeinde Ihlow
Alte Wieke 6
26632 Ihlow
Ansprechpartner:
Herr Holger Kruse
E-Mail: HKruse@ihlow.de
Telefon: 04929 89115
Name des beauftragten Unternehmens:
Firma
Früchtenicht & Tragust GbR
Osterupganter Straße 46
26529 Upgant-Schott
Demo für Radweg | Straßensanierungen | Pavillon am Mittelpunkt Ostfrieslands
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Am Sonntag, 05.05.2024, findet ein Fahrradkorso für den Bau eines Radweges zwischen Riepe und Oldersum statt.
Startpunkt Riepe: 9:30 Uhr Netto Parkplatz
Startpunkt Oldersum: 10:30 Uhr „NP Parkplatz"
weitere Infos
Der Mai ist gekommen und natürlich möchten wir auch in diesem Jahr die bunt geschmückten Maibäume unserer Kindertagesstätten präsentieren.
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Spenden werden nur nach telefonischer Voranmeldung angenommen. Kontaktieren Sie dazu bitte Frau Wienekamp unter 04929-89319.
Zurzeit wird ausschließlich Sommerbekleidung angenommen.
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Das Rathaus der Gemeinde Ihlow bleibt am Freitag, 10. Mai 2024 - dem Brückentag nach Christi Himmelfahrt - geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.
Bei zwei Terminen wurden 26 Mitglieder aus allen fünf Ortsfeuerwehren in den Bereichen Atemschutz im Brandeinsatz und Technische Hilfeleistung bei schweren Verkehrsunfällen geschult.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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