Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplanes) Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“ der Gemeinde Ihlow im Ortsteil Simonswolde - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2. Baugesetzbuch (BauGB)

27.08.2026

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Beteiligung der Öffentlichkeit

Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplanes) Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“ der Gemeinde Ihlow im Ortsteil Simonswolde

Für das Bauleitplanverfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplanes) Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“ hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ihlow in seiner Sitzung am 02.07.2026 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt südlich der Autobahn A 31 bzw. südlich der Oldersumer Straße (K 111) im Ortsteil Simonswolde. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 69 ha. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind 6 Standorte für Windenergieanlagen mit einer maximalen Nabenhöhe von 86 Meter und einem maximalen Rotordurchmesser von 70 Meter festgesetzt. Die Windenergieanlagen sind seit Oktober 2002 in Betrieb. Die genaue Lage und Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ergeben sich aus der nachstehenden Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

(Umrandeter Bereich = Geltungsbereich der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“)

Die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VE 1001 aus dem Jahre 2002 festgesetzten genauen Standorte für die Windenergieanlagen sowie das dort festgesetzte Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen für moderne Windenergieanlagen. Ziel der Planung ist daher, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“ aufzuheben, sodass die Errichtung neuer leistungsstärkerer Windenergieanlagen dann auf der Grundlage der Darstellungen im Flächennutzungsplan möglich wird.

Der Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“ bestehend aus

  1. der Planzeichnung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“,
  2. der Entwurfsbegründung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“,
  3. dem Umweltbericht, als gesonderten Teil der Begründung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“,

sowie

  1. der Bestandserfassung „Brutvögel Windpark Simonswolde – Frühjahr/Sommer 2021“ – M. Boekhoff (2022),
  2. der Bestandserfassung „Gastvögel Windpark Simonswolde 2019–2021“ – M. Boekhoff (2023),
  3. den Fledermauserfassungen 2020 „Windpark Simonswolde“ – REGIONALPLAN & UVP (2021),
  4. den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu dem Vorentwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 1001 „Windpark Simonswolde“:

    • Landkreis Leer vom 20.04.2026 zum Naturschutz und Umweltbericht,
    • Ostfriesische Landschaft vom 15.04.2026 mit einem Hinweis zu einer Wurt oder Burg an der Südgrenze des Areals,
    • Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN) vom 18.03.2026 mit der Empfehlung zu einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Kampfmittelbelastungen vor Bodeneingriffen,
    • Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband (OOWV) vom 10.04.2026 zum Wasserschutzgebiet und zu einer Grundwassermessstelle,

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026

im Internet unter https://uvp-verbund.de sowie unter https://www.ihlow.de/bauen-wohnen/bauleitplanungen-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Darüber hinaus können die oben genannten Unterlagen während der Dienststunden sowie nach Absprache (Tel. 04929 / 89-317 bzw. 89-302) im Bauamt der Gemeinde Ihlow, Zimmer 013, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.

Während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben angegebenen Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail: bauleitplanung(at)ihlow.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch an die Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow oder mündlich zur Niederschrift).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mail-Adresse und Angaben zu Grundstücken nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ihlow eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

finden sich in Nr. 2 und 3.

Es werden insbesondere Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Aufhebungssatzung, Lärmbeeinträchtigungen, keine Überschreitung der Immissionsrichtwerte, keine Betroffenheit von Flächen mit Freiraum oder Erholungsfunktion für Menschen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

finden sich in Nr. 2, 3, 4, 5, 6 und 7 (Stellungnahme Landkreis Leer).

Es werden insbesondere Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Brut- und Gastvögel im Geltungsbereich, Fledermausvorkommen, Auswirkungen durch die Planung, Scheuchwirkung, Kollisionsgefährdung, allgemeine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen und Artenschutz sowie zur Erarbeitung des Umweltberichtes.

Schutzgut Fläche, Boden und Wasser

finden sich in Nr. 2, 3 und Nr. 7 (Stellungnahme OOWV und LGLN).

Es werden insbesondere Aussagen betroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Aufhebungssatzung, Versiegelung von Fläche, Bodenschutz bei Bauvorhaben, Betroffenheit von Böden, sulfatsauren Böden, Bodentypen, Rekultivierung, Oberflächenentwässerung, Wasserschutzgebiet, Grundwassermessstelle, mögliche Kampfmittelbelastung.

Schutzgut Klima, Luft

finden sich in Nr. 3.

Es werden insbesondere Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Aufhebungssatzung, Freiflächenklimatope, Kleinklimas, Kaltluftentstehung, Ausgleichsfunktion.

Schutzgut Landschaft

finden sich in Nr. 3.

Es werden insbesondere Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Mögliche Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild durch Aufhebung der Höhenbegrenzung.

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

finden sich in Nr. 3 und 7 (Stellungnahme Ostfriesische Landschaft).

Es werden insbesondere Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Aufhebungssatzung, keine Beeinträchtigung bekannter Kultur- und Sachgüter. Hinweis auf Wurt / Burg Südgrenze, Hinweis auf zu genehmigende Erdarbeiten bei Fundverdachtsflächen.

Darüber hinaus stehen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung:

Ihlow, den 27.08.2026

Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister

– Ulrichs –

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